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Abgangsentschädigung oder gar Ruhegehalt – womit kann die abgewählte Stadtpräsidentin rechnen?

In einem Reglement der Stadt Zofingen ist festgehalten, welcher Betrag zurückgetretenen oder abgewählten Stadtpräsidentinnen und -präsidenten zusteht. Was passiert im Fall der 61-jährigen Christiane Guyer?

Mit der Abwahl der Zofinger Stadtpräsidentin Christiane Guyer taucht auch die Frage nach der Abgangsentschädigung und einem allfälligen Ruhegehalt auf. Festgehalten ist das im sogenannten Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns.  Dieses stammt vom 11. Dezember 1989, der aktuelle Stand datiert auf den 1. Januar 2012 zurück.

Auf Nachfrage heisst es seitens Stadt Zofingen, dass noch «im Detail geklärt» werden müsse, ob eine Abgangsentschädigung oder ein Ruhegehalt an Guyer ausbezahlt werden. Im Reglement ist unter Paragraf 4 nachzulesen, dass die Einwohnergemeinde bei einer Nichtwiederwahl «dem aus dem Amt ausscheidenden Stadtammann beim Ausscheiden im 1. Amtsjahr eine einmalige Kapitalabfindung von 30 Prozent der Jahresbruttobesoldung des letzten Amtsjahres» zahle. Für jedes weitere Amtsjahr erhöhe sich die einmalige Kapitalabfindung um je 10 Prozent bis zum Maximum von 100 Prozent im achten Amtsjahr. Bei Christiane Guyer, die bis zu ihrem Ausscheiden vier Jahre als Stadtpräsidentin im Amt war, sind es also 60 Prozent.

Ruhegehalt gibt es nach acht Amtsjahren

Nach mehr als acht Amtsjahren übrigens erhält ein ausgeschiedener Stadtpräsident – sofern er das 50. Lebensjahr erfüllt hat – ein jährliches Ruhegehalt bis zum Erreichen des AHV-Alters. Das Ruhegehalt beträgt im Alter von 50 Jahren 42 Prozent der Jahresbruttobesoldung und steigt kontinuierlich. Ab dem 55. Altersjahr sind es 50 Prozent. «Bei Nichtwiederwahl oder freiwilligem Ausscheiden aus dem Amt vor Erfüllung des 50. Altersjahres, nach mehr als acht Amtsjahren, erhält der ausscheidende Stadtammann ein jährliches Ruhegehalt von 40 Prozent der Jahresbruttobesoldung während fünf Jahren ausgerichtet», ist dem Reglement zu entnehmen.

Das Reglement hält aber auch fest, dass die Leistungen der Einwohnergemeinde gekürzt werden, sollte der ausscheidende Stadtpräsident ein Erwerbseinkommen erreichen, welches das Ruhegehalt übersteigt. Ausgeschiedene Stadtpräsidenten müssen ihr jährlich erzieltes Einkommen gegenüber der Stadt deklarieren.

Da alle bisherigen Stadtpräsidenten das Pensionsalter erreicht haben, zahlt die Zofingen aktuell keine Ruhegehälter aus. 

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