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300 Franken pro Monat und gelockerte Massnahmen: Aargauer Regierung fördert selbstbestimmtes Wohnen im Alter stärker

Im Kanton Aargau werden betreuungsbedürftigen Personen, die aus finanziellen Gründen in ein Pflegeheim eintreten, finanziell unterstützt. Jetzt baut der Regierungsrat das Angebot aus und lockert die Vorgaben.

Im Aargau gibt es Menschen, die aus finanziellen Gründen ihr Zuhause verlassen und in ein Pflegeheim einziehen. Per 1. Mai dieses Jahres fördert die Aargauer Regierung das selbstbestimmte Wohnen stärker. Zwar nicht zwingend finanziell, aber bürokratisch.

Ein entsprechender Pauschalbetrag sollte betreuungsbedürftigen Personen, die aus finanziellen Gründen in ein Pflegeheim eintreten würden, den Verbleib zu Hause ermöglichen. Die Verordnung dazu (genannt ELKV-AG) ist auf den 1. Januar 2020 hin eingeführt worden.

Wie der Kanton am Freitag mitteilt, habe sich aber gezeigt, dass die Zielsetzung nicht im gewünschten Mass erreicht worden ist. Nur wenige Personen hätten vom Angebot Gebrauch gemacht: Im Jahr 2023 waren es 74 Personen.

Der Kanton Aargau hat bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für das selbstbestimmte Wohnen zu Hause bisher einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 300 Franken gesprochen. Dieser kann von erwachsenen betreuungsbedürftigen Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente beantragt werden. Das bleibt auch in Zukunft so.

Lockerung der Voraussetzungen

Es wird aber einfacher, diesen Betrag zu beantragen: In der Mitteilung heisst es nämlich, dass in der Verordnung neuerdings die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung des Betreuungsbedarfs entfalle. Der Regierungsrat weite zudem die Liste der anerkannten Institutionen aus. Dies kommt im Endeffekt einer Praxisänderung gleich, setzt aber keine rechtlichen Anpassungen voraus.

Neu soll durch die Abteilung Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau ein klar definierter Leistungskatalog ausgearbeitet werden.

Dabei gelte der Grundsatz, dass Leistungen, die weder eine Pflegeleistung noch eine hauswirtschaftliche Leistung darstellen, unterstützungswürdige Betreuungsleistungen sind. Dazu gehören neu insbesondere administrative Unterstützung und Notrufdienste, heisst es weiter. (az)