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Attacke in Zofingen: Schwangere Frau hat Fehlgeburt erlitten – Zusammenhang mit Angriff ist nicht erwiesen

Am 15. Mai hat ein Mann sechs Menschen in Zofingen angegriffen und teils schwer verletzt. Darunter auch eine schwangere Frau. Nun behauptet ein Mann in einem Post auf Social-Media, die Frau habe ihr Kind verloren. Noch ist vieles unklar.

Vor rund einer Woche hat ein Mann in Zofingen sechs Menschen mit einer Stichwaffe angegriffen und verletzt. Der Mann war spanischer Staatsbürger, mutmasslich psychisch erkrankt, ist erst einige Tage vor dem Angriff in die Schweiz eingereist und hatte ein Asylgesuch gestellt.

Nun meldet sich der Ehemann eines der Opfer auf X, ehemals Twitter. Seine Frau war beim Angriff schwanger. «Wir haben das Kind verloren», schreibt Alessandro Lombardo auf der Nachrichtenplattform.

Lombardo trat kurz nach der Attacke bei Tele M1 auf und schilderte den Angriff. Der Mann habe seine Frau von hinten attackiert, sagte er. «Zum Glück hat er sie nicht am Bauch verletzt.» Sie befinde sich im Spital und habe ein geschwollenes Gesicht.

Wie Lombardo gegenüber Tele M1 sagt, war die Fehlgeburt am Donnerstag gegen 16 Uhr. «Wir haben erfahren, dass das Kind bereits vor einigen Tagen gestorben ist», so Lombardo. Ob es einen Zusammenhang mit dem Angriff gibt, sei unklar. Der Stress könnte die Fehlgeburt ausgelöst haben. Oder die Tatsache, dass seine Frau bereits 40 Jahre alt ist. Bereits vor drei Jahren habe sie ein Kind verloren, so Lombardo. Die Frau war im dritten Monat schwanger.

Auf Anfrage der AZ antwortet Lombardo per SMS, er wolle sich nicht weiter gegenüber Medien äussern. Die Plattform X nutzt er, um seine Gedanken und Gefühle zu teilen. Es ist eine Art öffentliches Tagebuch, das Lombardo führt. So schreibt er in seinem aktuellen Post etwa, er wünsche sich, dass keine Frau mehr unter Monstern in menschlicher Gestalt leiden müsse. «Ich wünsche, dass jeder sein Leben leben kann, ohne Blut zu vergiessen.» Zahlreiche Userinnen und User sprechen Lombardo ihr Beileid aus.

Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft äussern sich zum Tod des Kindes.