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Drei bürgerliche Grossräte aus dem Ostaargau wollen den Kantonsangestellten den 1. Mai als Feiertag streichen

Die beiden SVPler Fabian Schütz aus Windisch und Patrick von Niederhäusern aus Brugg sowie FDPler Tim Voser aus Neuenhof haben unter dem Begriff «Gleichstellung» eine entsprechende Motion eingereicht.

Aargauer Kantonsangestellte und Lehrpersonen haben am 1. Mai jeweils am Nachmittag frei. Das passt drei jüngeren Grossratsmitgliedern aus dem Ostaargau gar nicht. Mit einer Motion, die sie am 3. Juni eingereicht haben, fordern sie den Regierungsrat auf, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, um den 1. Mai als Feiertag für das Kantonspersonal aufzuheben.

Im Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht definiere der Kanton Aargau acht gesetzliche Feiertage zusätzlich zum Bundesfeiertag. «Damit ergeben sich in der Privatwirtschaft in der Regel neun Feiertage pro Jahr», halten Sprecher Fabian Schütz (SVP) aus Windisch, Patrick von Niederhäusern (SVP) aus Brugg und Tim Voser (FDP) aus Neuenhof fest.

Doch der Kanton gewähre seinen Mitarbeitern in der Personal- Lohnverordnung insgesamt 10,5 Feiertage. Also 1,5 Tage mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Angestellte in Aarau haben zusätzlich am Maienzug einen ganzen Tag und am 1. Mai am Nachmittag frei.

Das Grossrats-Trio sieht darin eine Ungleichbehandlung. Der Kanton privilegiere seine Angestellte und konkurriere kleine- und mittlere Unternehmen «unverhältnismässig» auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels.

In ihrer Begründung erwähnen die Ostaargauer, dass der Stellenplan des Kantons gemäss Jahresbericht 2024 insgesamt 12’987 Vollzeitstellen umfasst. Der freie halbe Tag am 1. Mai entspreche somit mehr als 25 Vollzeitstellen. Mit der Abschaffung des halben Feiertags am 1. Mai könnten personelle Engpässe verringert werden, fügen die drei Männer an. Zudem würden die Kantonsfinanzen mittelfristig entlastet, da weniger neue Stellen geschaffen werden müssten.