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Gericht: Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden

Wikileaks-Gründer Julian Assange drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Jetzt hat ein Gericht entschieden, wie es weitergehen soll.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden. Das entschied der Londoner High Court am Dienstag.

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange sieht sich hingegen wegen einer journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Seine Unterstützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der schwerwiegende Folgen für den investigativen Journalismus haben könnte.

Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar hatten beide Seiten ihre Argumente dargelegt. Assanges Anwälte führten unter anderem an, der Australier werde aus politischen Gründen verfolgt und dürfe daher nicht ausgeliefert werden. Die Anwälte der US-Justiz verwiesen auf negative Konsequenzen der Veröffentlichung vieler Tausend geheimer Dokumente durch Wikileaks.

Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.

Eine abschliessende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte geniesse wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.

Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit grosser Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäussert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.

Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.

Hunderte Menschen hatten vor dem Gerichtsgebäude für eine sofortige Freilassung Assanges demonstriert. Auch Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Politiker setzen sich für ihn ein. Nicht zuletzt die australische Regierung drängt inzwischen auf ein Ende der Strafverfolgung. (dpa)