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Schneller und konsequenter ausschaffen: Politik will schärfer gegen mehrfach kriminelle Asylsuchende vorgehen

Bundesrat und Ständerat wollen delinquente Asylsuchende ohne Bleiberecht einfacher wegweisen können. Eine Task Force soll dafür Wege aufzeigen.

Für Beat Jans ist es zur Routine geworden: Der Asylminister erklärt, was unser Land in der Asylpolitik besser macht als andere Staaten – zum Beispiel raschere Verfahren und mehr Ausschaffungen. Die Schweiz habe heute doppelt so viele Rückführungen wie noch vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, sagte der SP-Politiker am Montag im Ständerat. In der kleinen Kammer war eine Reihe von Asylvorstössen traktandiert.

Gleichzeitig versuchte Jans, Vorstösse abzuwehren, in denen er einen Verstoss gegen die Verfassung und das Völkerrecht sieht. Was nicht immer gelang. Der Ständerat bestätigte zum Beispiel einen bereits in der Frühlingssession gefällten Entscheid, wonach wegen eines Verbrechens verurteilte Personen vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Jans lehnte dies mit Verweis auf das Non-Refoulementprinzip ab. Es besagt, dass niemand in ein Land zurückgeführt werden darf, in dem ihm Folter und unmenschliche Behandlung drohen.

Ein Dauerthema ist der Umgang mit mehrfach kriminellen Asylbewerbern mit negativem Entscheid. Oft kommen sie nach einem Delikt wieder frei, brechen dann aber erneut irgendwo ein oder stehlen etwas aus einem Auto. Diese Kleinkriminalität zieht auch den Ruf der Asylsuchenden in Mitleidenschaft, die sich korrekt verhalten.

Jetzt will die Politik Abhilfe schaffen. Und in vielen Punkten waren sich Jans und der Ständerat gestern einig. Diskussionslos und im Einklang mit dem Bundesrat wurden zum Beispiel zwei Motionen mit ähnlicher Stossrichtung von Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) und Petra Gössi (FDP/SZ) angenommen. Die beiden Politikerinnen wollen erreichen, dass nicht schutzbedürftige Migranten und wiederholt straffällige Personen einfacher inhaftiert und konsequenter ausgeschafft werden können.

Erkenntnisse sollen in Aktionsplan einfliessen

Es sind Ziele, die der Bundesrat teilt. Im April gab er bekannt, dass Bund und Kantone eine Taskforce gegen Intensivtäter einsetzen und Handlungsbedarf bei den Zwangsmassnahmen überprüfen. Der Plan: Bund und Kantone melden der Taskforce besonders auffällige Personen. Diese stellt mittels Case Management sicher, dass alle Zwangsmassnahmen wie etwa die Anordnung von Administrativhaft ausgeschöpft werden.

Das setzt voraus, dass die Migrations- und Strafverfolgungsbehörden eng zusammenarbeiten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in einen Aktionsplan einfliessen. Dieser soll im nächsten Jahr an einer Asylkonferenz präsentiert werden, an der Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden teilnehmen. Eine Arbeitsgruppe prüft zudem, ob für einen besseren Vollzug Gesetz geändert werden müssen.

Nicht überall sind sich der Bundesrat und der Ständerat über den Weg einig, der den Wegweisungsvollzug verbessert. Die kleine Kammer stimmte mit 30 zu 10 Stimmen einer Motion der FDP zu, die verlangt, dass der Bund den Kantonen die Ausschaffungen erleichtert – indem zum Beispiel Hindernisse wie ungünstige Abflugzeiten abgebaut werden.

Jans zweifelte an der Umsetzbarkeit der Massnahme. «Bei Linienflügen müssen wir uns nach den kommerziellen Flugplänen richten, und bei den Sonderflügen müssen wir die Vorgaben der Zielstaaten berücksichtigen.» Doch Gössi mahnte erfolgreich, es müsse jetzt mehr gehen bezüglich Ausschaffungen. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wachse.

Am sinken ist derweil die Zahl der Asylgesuche. Bis Ende April baten 7403 Personen um Schutz. Im Vergleich zur Vorjahresperiode entspricht das einem Rückgang von etwa 25 Prozent. Die meisten Schutzsuchenden stammen aus Afghanistan.

Das Staatssekretariat für Migration rechnet 2025 mir rund 24’000 neuen Asylgesuchen, rund 4000 weniger als im Vorjahr. Weiter geht das SEM von 17’000 Schutzsuchenden aus der Ukraine aus. Derzeit sind 10’250 Gesuche hängig. Noch Anfang Jahr betrug die Zahl der offenen Pendenzen auf 12’000.