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Schutzstatus S versus vorläufige Aufnahme: Bund prüft Angleichungen

Eine externe Gruppe hat im Auftrag des Bundes die Umsetzung des Schutzstatus S untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass sich der erstmals aktivierte Status S bewährt hat. Nun prüft sie, ob er sich mit demjenigen der vorläufigen Aufnahme harmonisieren lässt.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine aktivierte die Schweiz im März 2022 erstmals den Status S. Alleine in den ersten sechs Wochen nach der Aktivierung hat die Schweiz über 40’000 Schutzsuchende registriert. Ende vergangene Woche besassen in der Schweiz laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) noch immer gut 65’000 Personen den Status S. Fast 13’000 Personen haben ihn inzwischen wieder beendet.

Mit dem Schutzstatus S erhielten Geflüchtete aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz. Wer den Ausweis S hat, darf etwa ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Und er oder sie kann ohne Wartezeit arbeiten. Zudem gibt es keine Kontingentierung.

Aktivierung war «unentbehrlich»

Da es eine Premiere war, hat sich im Auftrag des Bundesrats eine Evaluationsgruppe rund um den Aargauer alt Nationalrat Urs Hofmann mit dem Status S befasst und am Donnerstag einen Bericht vorgelegt. Ihr Fazit: Der erstmals aktivierte Status S habe sich «insgesamt bewährt», und die Aktivierung war «unentbehrlich», um das Asylsystem zu entlasten. Das teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Allerdings zeige der Bericht auch Anpassungsbedarf und enthalte Empfehlungen.

Dabei geht es etwa um die Aufnahme von Privatunterkünften in die Notfallplanung oder um die Frage, ob die Registrierungsverfahren gleich nach der Einreise ausserhalb der Bundesasylzentren durchgeführt werden sollen. Zudem soll das SEM zusammen mit den Kantonen prüfen, ob die Kantone genügend rechtliche Instrumente haben, um Unterkünfte zu beschaffen. Und da es trotz Rückkehrorientierung Integrationsmassnahmen braucht, empfehlen sie, dafür eine «explizite Rechtsgrundlage» zu schaffen.

Mögliche Angleichungen verschiedener Status prüfen

Die Gruppe hat sich ausserdem mit den unterschiedlichen Rechten und Pflichten der verschiedenen Personengruppen im Asylbereich befasst. Gerade unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit befürworte sie «gewisse Harmonisierungen» beim Status S und der vorläufigen Aufnahme. Eine «übereilte Anpassung» am Status S lehnt sie jedoch ab. Angesichts der vielen Schnittstellen zwischen den zwei Status spricht sie sich für eine «gesamtheitliche Betrachtung» aus.

Ihre Empfehlungen: Die Punkte Erwerbstätigkeit, Integrationspauschale, Härtefall, Kantonswechsel, Reisen ins Ausland oder Familiennachzug sollen vertieft geprüft werden. Sie erhielten daher von EJPD-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider den Auftrag, entsprechende Analysen vorzunehmen und verschiedene Optionen zu prüfen. Dabei soll die Gruppe auch aufzeigen, in welchen Bereichen eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist, wie es weiter heisst.