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Stockbesoffen unterwegs: Mit viel Glück ist in diesen Fällen nichts Schlimmeres passiert

Die Polizei hat im Aargau mehrere Lenker erwischt, bei denen der zulässige Promillewert deutlich überschritten war. Die hier geschilderten Fälle gingen glücklich aus, keine Personen wurden ernsthaft verletzt. Doch die Strafen sind zum Teil beträchtlich.

Dass Alkohol die Fahrfähigkeit einschränkt, ist hinlänglich bekannt. Wie betrunken sich manche Leute dennoch hinters Steuer setzen, ist erstaunlich.

An einem Samstagnachmittag im November hat eine 61-jährige Freiämterin eine Strecke von knapp zwei Kilometern von ihrem Wohnort zu einer Landi-Filiale zurückgelegt. Dort kollidierte sie mit dem Pfosten des Einkaufswagenparks. Sie fuhr zurück nach Hause, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Grund dürfte wohl ihr vorgängiger Alkoholkonsum gewesen sein: Die Polizei mass 2,38 Promille. Es war eine teure Einkaufsfahrt: Busse, Strafbefehlsgebühren und Auslagen kommen sie auf über 1800 Franken zu stehen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken.

Mit genau der selben Alkoholkonzentration (2,38 Promille) wurde auch ein im Kanton Zug wohnhafter Kroate hinterm Steuer erwischt. Er war im September in einer Samstagnacht nach Abtwil unterwegs. Weil er auch noch mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, kam er in einer leichten Linkskurve von der Strasse ab, überfuhr einen Randleitpfosten und geriet in ein Maisfeld. Er schaffte es, seinen VW zurück auf die Strasse zu lenken, verliess diese aber sogleich wieder auf die andere Seite, überquerte den Radweg und überfuhr eine Birke.

Nach etwa 100 Meter im Wiesland kam das Fahrzeug zum Stillstand. Er zog sich Schürf- und Schnittwunden zu, unter anderem durch die Maisblätter. Weitere Personen wurden zum Glück nicht verletzt. Der damals 58-Jährige muss eine Busse von 3100 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken und Polizeikosten und Auslagen von 860 Franken bezahlen – insgesamt also 5160 Franken. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von 15’600 Franken.

Wiederholungstäter muss 18’000 Franken zahlen

Ein damals 27-Jähriger Schweizer war im Juli in Wohlen mit einem E-Scooter unterwegs. Auch ihn erwischte die Polizei mit einem Wert von 1,79 Promille, zusätzlich konnte ihm der Konsum von MDMA nachgewiesen werden. Für das Führen eines motorlosen Fahrzeugs in angetrunkenem Zustand und unter Betäubungsmitteleinfluss bekam der Mann eine Busse von 1300 Franken, dazukommen Strafbefehlsgebühren (600 Franken), Polizeikosten (420 Franken) und Auslagen (knapp 1100 Franken).

Richtig teuer wurde es für einen 47-jährigen Polen. Er geriet im Dezember in Hallwil ein eine Polizeikontrolle. Die Beamten hatten ihn wohl herausgewinkt, weil er während der Fahrt sein Handy am Ohr hatte. Zudem stellten die Beamten eine Alkoholkonzentration von 1,82 Promille fest, und das um 11.15 Uhr. Zudem hatte ihm das Strassenverkehrsamt seinen ausländischen Führerausweis bereits vorsorglich aberkannt.

Teuer wird es aber insbesondere deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland im Oktober bereits eine bedingte Strafe ausgesprochen hatte, die jetzt widerrufen wird, weil sich der Mann nicht bewährt hat. Fällig werden 180 Tagessätze zu 100 Franken, also 18’000 Franken. Hinzu kommen 100 Franken Busse, Strafbefehlsgebühren und Auslagen von 1415 Franken.