
Erneute Auflage: Planzer-Bauprojekt dreht neue Runde

Schächte verstopft und Keller vollgelaufen –Hagelsturm richtet in der Region Zofingen Schäden an
Kurz vor 7 Uhr gingen zahlreiche Schadenmeldungen bei der Feuerwehr Zofingen ein. «Wir sind seit dem frühen Morgen mit rund 20 Leuten im Einsatz», sagt Reto Graber, Kommandant der Stützpunktfeuerwehr Zofingen, gegenüber dem ZT. Rund 25 Schadenobjekte gebe es aufgrund des Sturms.
Anfänglich habe es nach einem grossen Schadenbild ausgesehen. «Das hat sich aber im Laufe des Einsatzes schnell relativiert», so Graber. Die meisten Meldungen seien wegen von Hagelkörnern verstopften Schächten eingegangen. Da das Wasser so nicht mehr ablaufen konnte, liefen einige Keller voll. «Bei rund zehn Liegenschaften mussten wir Wasser abpumpen.» Bis zum Mittag könne der Einsatz höchstwahrscheinlich beendet werden.
Andere Gemeinden blieben grösstenteils verschont
Zofingen wurde scheinbar am heftigsten von dem Gewitter getroffen. Die Feuerwehren Wiggertal, Uerkental, Aarburg und Rothrist meldeten keine Einsätze. In Strengelbach musste die Feuerwehr einen Keller und die Aeschwuhrunterführung auspumpen und in Vordemwald liefen ebenfalls ein paar wenige Keller voll.
Superzelle am Nachmittag erwartet
Am Mittwochnachmittag könnte es erneut brenzlig werden. Eine Superzelle bahnt sich ihren Weg durch die Schweiz. Um gerüstet zu sein, reinigen aktuell die Werkhöfe Zofingen und Oftringen sämtliche Schächte, Bachläufe und Einlaufwerke. «Wir hoffen, dass es nicht ganz so schlimm wird und die Schächte das Wasser abführen können», sagt Graber.

Kredit in Millionenhöhe und mehr Lohn für den Gemeinderat: Das sind die Themen der Safenwiler Gmeind
Rund 1,4 Millionen Franken braucht die Gemeinde für den Ersatz der Mischwasserkanalisation und die Erstellung der Sauberwasserkanalisation an der Köllikerstrasse. Die Mischwasserkanalisation im Bereich der Köllikerstrasse 5 und 7 weist zum einen gemäss generellem Entwässerungsplan ein zu geringes Kaliber auf, weshalb Rückstausituationen entstehen. Die Leitungsführung wird angepasst und mehrheitlich auf öffentlichem Grund erstellt.
Weiter sind im Bereich der Köllikerstrasse 29 und 31 private Bauprojekte geplant. Damit eine Überbauung der beiden Parzellen möglich wird, muss die öffentliche Mischwasserkanalisation umverlegt werden, denn öffentliche Kanalisationen dürfen gemäss Abwasserreglement der Gemeinde Safenwil nicht überbaut werden. Im gesamten vom Bauvorhaben betroffenen Perimeter gibt es heute nur die öffentliche Mischwasserkanalisation. Ein Teiltrennsystem mit einer Sauberwasserkanalisation, wie es gemäss generellem Entwässerungsplan verlangt wird, ist nicht vorhanden.
Nichtverschmutztes Abwasser (zum Beispiel Dachwasser) ist von der Kanalisation abzutrennen. Am besten wäre es, wenn es versickern könnte. Auf dem Safenwiler Gemeindegebiet ermöglichen die geologischen Bodenverhältnisse grossmehrheitlich keine Versickerungsanlagen, weshalb in Zukunft eine Entwässerung im Teiltrennsystem gefördert werden soll. Die Sauberwasserleitung soll an den eingedolten Dörflibach angeschlossen werden. Das Wasser mündet anschliessend in den Mülibach. Um die beiden Gewässer vor einer Überlastung zu schützen, plant die Gemeinde vor der Einleitung in den Dörflibach einen Speicherkanal (Staukanal) mit entsprechender Abflussdrosselung.
Genereller Entwässerungsplan wird aktualisiert
Um den generellen Entwässerungsplan (GEP) als zeitgemässes Planungsinstrument verwenden zu können, ist er rund alle 15 Jahre zu überarbeiten. Den GEP 1. Generation hat die Gemeinde 2002 abgeschlossen. Er entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Für die Erstellung des GEP 2. Generation beantragt die Gemeinde einen Verpflichtungskredit über 799’000 Franken.
Ein aktueller Abwasserkataster ist eine notwendige Grundlage für die Bearbeitung eines GEP 2. Generation. Der Abwasserkataster der Gemeinde Safenwil wird im ersten Semester 2025 entsprechend den heutigen Vorgaben aufbereitet. Für die Beurteilung des baulichen Zustands der Abwasseranlagen erstellt die Gemeinde im Rahmen des GEP 2. Generation Kanalfernsehaufnahmen inklusive vorgängiger Spülung der öffentlichen Kanalisation sowie der privaten Sammelleitungen. Die Kontrollschächte werden begutachtet, der Zustand protokolliert und die Höhen vermessen.
Der Kanton hat seine Vorgaben für den GEP 2. Generation definiert und leistet Beiträge in der Höhe von 20 Prozent an die Erstellungskosten. Die Bearbeitung dauert voraussichtlich drei bis vier Jahre.
Forstfahrzeug ist in die Jahre gekommen
Die aktuelle Forstmaschine wurde im Jahr 2012 angeschafft. Sie erfüllt die betrieblichen Anforderungen seit längerer Zeit nicht mehr. Die Maschine wird vor allem zur Holzernte genutzt und ist für schwere Stämme konzipiert. Die Technik ist veraltet und die Kabine heizt sich stark auf, wodurch längeres Arbeiten im Sommer schwierig wird. Infolge Reparaturarbeiten steht die Maschine häufig still, während Fremdmaschinen eingesetzt werden müssen. Aufgrund der steigenden Reparaturkosten (2024 rund 18’000 Franken), des technischen Fortschritts und auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen möchte der Forstbetrieb Kölliken-Safenwil das Fahrzeug ersetzen.
Der neue Forstspezial-Kombischlepper verfügt über sechs Räder, um das Gewicht auf dem Boden möglichst grossflächig zu verteilen. Es besteht die Möglichkeit, die Aufsteckungen von der Führerkabine aus zu entfernen. So kann rasch zwischen einem Schlepper für die normale Holzernte, einfachem Windenbetrieb und der Zusatzfunktion für Kurzholz gewechselt werden.
Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf 640’000 Franken und werden von der Einwohnergemeinde Safenwil und der Ortsbürgergemeinde Kölliken gemeinsam getragen. Der Anteil von Safenwil beträgt rund 277’000 Franken.
Lohnerhöhung für den Gemeinderat
Am 31. Dezember 2025 geht die vierjährige Amtsperiode der Gemeinderäte zu Ende. Die Gemeinderatsbesoldung wurde jeweils analog dem Gemeindepersonal der Teuerung angepasst. Für die kommende Legislaturperiode will der Gemeinderat die Löhne der Mitglieder nach oben anpassen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden und der Zunahme der Arbeitsbelastung ist der Gemeinderat der Meinung, dass eine Anpassung der Löhne gerechtfertigt ist.
Der Gemeindeammann soll neu 40’000 Franken pro Jahr verdienen (bisher: 37’605 Franken). Der Vizeammann bekäme 24’000 Franken (bisher: 21’936 Franken) und die restlichen Gemeinderatsmitglieder 21’000 Franken (bisher: 19’848 Franken).
Ausserdem legt der Gemeinderat die Kreditabrechnung für die Erweiterung des bestehenden Kindergartens vor. Der genehmigte Verpflichtungskredit betrug 1,5 Millionen Franken. Die Erweiterung kostete rund 250’000 Franken mehr.

Hagelzug zerstörte Felder von SVP-Nationalrat und Landwirt Christian Glur in Murgenthal
Auch in Murgenthal hat das Unwetter grosse Schäden angerichtet, wie SVP-Nationalrat und Landwirt Christian Glur gegenüber dieser Zeitung erklärt. So sei um etwa 6.30 Uhr ein heftiger Hagelzug über seinen Hof und die angrenzenden Getreidefelder gezogen und habe punktuell massive Schäden angerichtet. «Das Ganze hat nur etwa drei Minuten gedauert, war aber verheerend», so Glur.
Der SVP-Nationalrat baut auf seinen Feldern neben Silomais für das Vieh auch Brotweizen und Gerste an. Ein grosser Teil davon sei nun durch den Hagel zerstört worden. «Das tut einem als Landwirt im Herzen weh», erklärt Glur und fügt an: «Wir hatten 2024 schon ein schwieriges Jahr, weil es sehr nass war.» Dieses Jahr seien die Voraussetzungen sehr gut gewesen, doch nun sei alles in kürzester Zeit wieder zunichte gemacht worden.
Immerhin habe Glur eine Hagelversicherung für seine Felder abgeschlossen. Dies mache er bereits seit mehreren Jahren. Nun liege es an den Versicherungsexperten, den entstandenen Schaden auf den Feldern abzuschätzen, damit wenigstens der Ertragsausfall vergütet werden könne.

Bild: Christian Glur/zvg

Bild: Christian Glur/zvg

Bild: Christian Glur/zvg

Bild: Christian Glur/zvg

Ein geretteter Chlaus ziert den Begegnungsplatz – zu Besuch bei seinem Erschaffer Martin Loosli

Grosser Rat spricht den Zusatzkredit für die kantonale Asylunterkunft in Oftringen
Der Weg für die kantonale Asylunterkunft in Oftringen ist frei. Am Dienstag hiess der Grosse Rat den Zusatzkredit von 2,85 Millionen Franken gut. Insgesamt kostet der Bau nun 7,45 Millionen Franken. Dieser war nötig, weil an den für die Unterkunft benötigten Modulbauten Mängel festgestellt wurden. Der Brandschutz musste nachgebessert werden und es waren zusätzliche Installationen in verschiedenen Räumen und Anlagen nötig, um alle für die Baubewilligung notwendigen Vorgaben und Anforderungen an eine Asylunterkunft zu erfüllen. Umgebungsarbeiten und der Beizug von externer Unterstützung, unter anderem bei der Erarbeitung des Baugesuchs und für das Baumanagement und die Bauleitung, trugen auch zur Entstehung der Mehrkosten bei. Bei der geplanten kantonalen Unterkunft am Ackerweg in Oftringen handelt es sich um Modulbauten. Diese kann der kantonale Sozialdienst von der Firma F. Hoffmann-La Roche kostenlos übernehmen.
Hintergrund: Die Gemeinde Oftringen sprach sich am 7. September 2023 dafür aus, dem Kanton die Fläche am Ackerweg für die Realisierung der Unterkunft für zehn Jahre im Baurecht zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2024 wurden dann wegen nicht budgetierter Zusatzkosten die Vorbereitungen zu den Bauarbeiten gestoppt.
SVP-Fraktion spricht von «unprofessionellem Vorgehen»
Die SVP und die EDU, die eine Fraktion bilden im Aargauer Parlament, sprachen sich grossmehrheitlich gegen den Zusatzkredit aus, weil das Vorgehen unprofessionell gewesen sei. «Keine Privatperson könnte sich das leisten», monierte EDU-Grossrat Rolf Haller. Zugute halte man Departementsvorsteher Jean-Pierre Gallati (SVP), dass das Bauprojekt gestoppt worden sei. Hinter das Projekt stellten sich die GLP, die Grünen, die EVP die Mitte, die SP und die FDP – alle aber hatten etwas zu bemängeln. Hans-Peter Budmiger (GLP) hielt fest, dass es nicht passieren dürfe, «dass ein Projekt von dieser Tragweite nicht besser geplant wurde». Die Ängste der Anwohner habe man in der Zeitung lesen können. Von einer gar unerfreulichen Vorlage sprach Severin Lüscher (Grüne). Sie sei aber leider notwendig. «Wir sind aufgerufen, Probleme zu lösen.» EVP-Sprecherin Therese Dietiker meinte, dass das Geschenk aus Basel nicht mehr so gefeiert werde wie zu Beginn. Während der Notlage von Geflüchteten habe man mit dem schlecht kalkulierten Projekt wertvolle Zeit ins Land streichen lassen. Alfons Kaufmann (Mitte) hielt fest, dass man aufgrund der Weltlage nicht darum herum komme, den Zusatzkredit zu sprechen und den Bau fertigzustellen. Er bedankte sich bei der Bevölkerung von Oftringen für die Solidarität. «Denn leider ist man weit von Frieden entfernt.» Im Namen der SP bemängelte Lea Schmidmeister, dass das Photovoltaik-Potenzial nicht ausgeschöpft wird. Die FDP wiederum bezeichnete es als fragwürdig, warum der kantonale Sozialdienst aus Zeitgründen keine Fachleute von Immobilien Aargau beigezogen habe. Die FDP-Fraktion behalte sich vor, dazu einen Vorstoss einzureichen, kündigte Sprecherin Sabina Freiermuth an.
Gallatis Versprechen an die Oftringer Bevölkerung
Sozialvorsteher Gallati sagte im Anschluss, dass es schlicht keine Zusammenarbeit zwischen seinem Departement und dem Departement für Finanzen und Ressourcen gegeben habe. Man habe die Konsequenzen für die Zukunft gezogen. Und: «Ich komme lieber mit diesem Zusatzkredit zu Ihnen, als in einigen Jahren mit einer noch grösseren Kostenüberschreitung.» Eine Photovoltaikanlage sei kein Thema gewesen für diesen temporären Bau. Zudem versicherte er der Bevölkerung von Oftringen, dass die kantonale Unterkunft funktionieren werde – so, wie in Muri, Wildegg, Nussbaumen oder Windisch.
Letztlich genehmigten die Parlamentsmitglieder den Zusatzkredit mit 92 Ja- zu 41 Nein-Stimmen. Die Bauarbeiten sind von Juli bis November geplant. Der Kanton will die Unterkunft gemäss Fahrplan im Januar 2026 in Betrieb nehmen. Die Unterkunft soll dereinst Platz für maximal 150 Personen (Familien und einzelne Männer) bieten, die Auslastung soll bei 80 Prozent liegen. (cm/jam)

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Gemeinde präsentiert ein besseres Jahresergebnis als erwartet – die Lage ist aber angespannt
Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Pfaffnau schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 178’746 Franken ab. Das ist deutlich unter dem budgetierten Minus von 867’923 Franken. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen sei es gelungen, das Ergebnis gegenüber der Planung deutlich zu verbessern, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde.
Das erfreuliche Resultat sei insbesondere auf höhere Steuererträge zurückzuführen. Die ordentlichen Gemeindesteuern fielen um 507’700 Franken höher aus als budgetiert. Wesentlich dazu beigetragen hätten Nachträge aus früheren Jahren sowie deutlich höhere Quellensteuern. Insgesamt lagen die Steuererträge 5,88 Prozent über dem Budgetwert.
Tiefere Ausgaben im Unterhalt
Auf der Aufwandseite wirkten sich tiefere Sachausgaben, etwa im Unterhalt von Hochbauten und Strassen, positiv aus. «Belastend wirkte hingegen die ausserplanmässige Abschreibung im Zusammenhang mit dem abgelehnten Sonderkredit für den Neubau des Gemeindehauses», heisst es in der Mitteilung.
Die Investitionsrechnung 2024 der Gemeinde Pfaffnau weist Nettoinvestitionen von 104’475 Franken aus. Den Ausgaben von insgesamt 1,229 Millionen Franken standen Einnahmen in der Höhe von 1,124 Millionen Franken gegenüber. Diese stammen vorwiegend aus Anschlussgebühren im Bereich Wasser und Abwasser.
Investiert hat die Gemeinde unter anderem in den Ersatz der Wasserleitung im Bannwald, die Schulraumerweiterung, den Ersatz der Beleuchtung im Schulhaus Sekundarstufe und in der Mehrzweckhalle, die Anschaffung von Informatik-Hardware und Mobiliar für die Schule, die Sanierung der Strassenbeleuchtung, ein neues Kommunalfahrzeug sowie weitere Massnahmen in den Bereichen Abwasser und Sicherheit. «Die Investitionstätigkeit spiegelt die sorgfältige Planung und Ausführung notwendiger Projekte wider», so die Gemeinde. «Die hohen Einnahmen führten dazu, dass der Nettoinvestitionsbetrag vergleichsweise tief ausfiel.»
Die Nettoschuld ist gesunken
Per Ende 2024 beträgt der Bilanzüberschuss 3,83 Millionen Franken. Die Nettoschuld pro Einwohnerin und Einwohner liegt bei nur noch 94 Franken (Vorjahr: 366 Franken). «Die finanzielle Lage bleibt jedoch angespannt und erfordert weiterhin eine konsequente Priorisierung», heisst es in der Mitteilung.
«Das gute Ergebnis ist erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich grösstenteils um einmalige Effekte handelt. Unsere finanzielle Handlungsfähigkeit bleibt eingeschränkt», lässt sich Gemeindepräsidentin Sandra Cellarius in der Mitteilung zitieren. Die Gemeinde wolle sich daher auch künftig auf das Wesentliche konzentrieren und langfristige, tragfähige Lösungen entwickeln – «im Dialog mit der Bevölkerung».

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Oftringen will Hürde für das Initiativrecht und das fakultative Referendum hinuntersetzen
Die Hürden für das Initiativrecht und das fakultative Referendum werden heruntergesetzt. So sieht es die neue Oftringer Gemeindeordnung vor, über die die Gemeindeversammlung am 12. Juni abstimmt. Konkret heisst das: Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es künftig die Unterschriften von 5 Prozent der Stimmberechtigten (statt bis anhin 10 Prozent). Das sogenannt begründete schriftliche Begehren wird beim Zustandekommen von genügend Unterschriften an einer Gemeindeversammlung behandelt. Gleichzeitig kann mit diesem Instrument die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden.
Beim fakultativen Referendum wird die Hürde ebenfalls auf 5 Prozent der Stimmberechtigten festgelegt (bis anhin ein Zehntel). Das fakultative Referendum kann jeweils gegen positive oder negative Beschlüsse einer Gemeindeversammlung ergriffen werden – innert 30 Tage nach der amtlichen Publikation.
Website als amtliches Publikationsorgan
Apropos amtliche Publikation: Bis anhin waren die Lokalzeitungen die Publikationsorgane für die vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Gemeinde Oftringen. Auch das will der Gemeinderat ändern. Künftig soll die Gemeindewebsite als amtliches Publikationsorgan dienen. Begründung für diesen Entscheid: weniger Kosten und grössere Flexibilität.
Die neue Gemeindeordnung sieht zudem vor, dass die Bezeichnung Gemeindeammann ersetzt wird durch Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident respektive Vizepräsidentin/Vizepräsident. Grundsätzlich soll die Gemeindeordnung gemäss Gemeinderat «entschlackt» werden, indem die in übergeordneten Gesetzen geregelten Punkte ersatzlos gestrichen werden.
Höhere Kompetenzen für den Erwerb von Grundstücken
Sie sieht aber auch eine Erhöhung der Kompetenzen für den Erwerb und Tausch von Grundstücken durch den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission vor. Diese soll von 2 Millionen Franken auf 5 Millionen Franken im Einzelfall erhöht werden – verbunden mit dem Zusatz, dass nebst der bisher schon erforderlichen Zustimmung durch die Geschäftsprüfungskommission neu auch jene der Finanzkommission vorliegend sein muss. Zudem sollen die Parzellen, die in Gemeindeeigentum sind, grundsätzlich nur noch im Baurecht an Dritte vergeben werden können und ein Verkauf nur noch im Ausnahmefall möglich sein.
Die heute gültige Gemeindeordnung Oftringens stammt aus dem Jahr 1989 und wurde bereits einige Male einer Revision unterzogen. Zuletzt 2022 im Rahmen der Abschaffung der Schulpflegen. Zwischenzeitlich habe sich weiterer Anpassungsbedarf ergeben, argumentiert die Exekutive. Die Gemeindeordnung von 1989 soll – der Übersicht halber – ausser Kraft gesetzt werden. Änderungen an der Gemeindeordnung unterliegen dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung ist für den 28. September vorgesehen.
Weiter legt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vier Kreditabrechnungen vor. Der Bau der Entlastungsleitung Hagmannkanal von der Bündtenstrasse bis zum Hauptsammelkanal beim Regenbecken Aeschwuhr kostete 596’000 Franken weniger als budgetiert. Die Gemeindeversammlung genehmigte 2018 einen Verpflichtungskredit von 3,17 Millionen Franken. Ebenfalls zu einer Kreditunterschreitung, dieses Mal von 522’000 Franken, kam es beim Bau des Entlastungskanals Zürichstrasse-Ackerweg. Die Gemeindeversammlung genehmigte 2021 für dieses Projekt einen Kredit von 1,735 Millionen Franken.
Weniger kostete auch der Dachstockumbau im Realschulhaus Oberfeld. Der Verpflichtungskredit belief sich auf 775’000 Franken. Die Nettoinvestition belief sich letztlich auf 474’317 Franken. Einer der Gründe dafür: Man entschied sich, die Fenster nicht zu ersetzen, da sich diese in einem noch guten Zustand befinden.
Doppelkindergarten kostete mehr als erwartet
Zu einer Kreditüberschreitung von 115’689 Franken hingegen kam es beim Neubau des Doppelkindergartens am Ahornweg in Küngoldingen. Der Verpflichtungskredit lag bei 2,7 Millionen Franken. Einer der Gründe: Aufgrund einer Intervention des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), dass die funktionale Generalunternehmerausschreibung (GU-Ausschreibung) wegen der Vergabekriterien rechtswidrig sei, musste die Submission abgebrochen werden, wie der Gemeinderat in der Botschaft an die Gemeindeversammlung festhält. «In der Folge war die Gemeinde daher aus zeitlichen Gründen gezwungen, die Planung direkt einem Architekturbüro zu vergeben, wofür der Gemeinderat einen Zusatzkredit von 55’000 Franken bewilligte.»
Ein weiteres Traktandum ist die Jahresrechnung 2024, die mit einem Ertragsüberschuss von 6,1 Millionen Franken und einer Selbstfinanzierung von 8,3 Millionen Franken abschliesst (das ZT berichtete). Zudem befindet die Gemeindeversammlung über den Rechenschaftsbericht sowie über acht Einbürgerungsgesuche.

Mütter- und Väterberatung per WhatsApp: Fachstelle geht neue Wege
Die Einführung der WhatsApp-Beratung war ein bewusster Schritt in Richtung zeitgemässe Kommunikation, erklärt Susanne Breitenstein, Teamleiterin der Mütter- und Väterberatung Zofingenregio: «Andere Stellen haben mit Chat-Beratungen gute Erfahrungen gemacht. Wir haben gesehen, dass es auch für unsere Zielgruppe sinnvoll ist – vor allem, weil viele Eltern WhatsApp bereits nutzen.» Die Wahl fiel auf WhatsApp Business, das – anders als die reguläre App – in einem geschützteren Rahmen funktioniert.
Ein grosser Vorteil: Nachrichten können in jeder Sprache verfasst werden. Das System übersetzt die Inhalte automatisch, auch die Antworten des Beratungsteams. «Gerade für Eltern, die noch wenig Deutsch sprechen, ist das ein echter Gewinn», so Breitenstein.
So funktioniert die Chatberatung
Der Dienst ist erreichbar unter der Geschäftsnummer 062 745 91 64 – montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags bis 12 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine automatisierte Antwort. «Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Sofortreaktionen sind nicht vorgesehen – das ist keine Notfallberatung», betont Breitenstein.
Die Initiative für den Kontakt muss von den Eltern ausgehen. Erst danach kann das Team reagieren. Meistens handelt es sich um kurze Anfragen: Terminverschiebungen, Absagen oder allgemeine Fragen zur Beratung. Auch erste Beratungsgespräche in schriftlicher Form sind möglich, werden aber bei komplexeren Themen rasch in ein Telefongespräch oder einen Vor-Ort-Termin überführt.
Auch der Datenschutz ist gewährleistet. Die Chats sind verschlüsselt, Kontakte bleiben anonym und alte Konversationen werden nach einer gewissen Zeit gelöscht. «WhatsApp Business bietet da nochmals zusätzliche Sicherheit im Vergleich zur Standard-App», sagt Breitenstein.
Zielgruppe und erste Erfahrungen
Das Angebot richtet sich an Eltern und Betreuungspersonen von Kindern bis fünf Jahren – entsprechend dem regulären Mandat der Mütter- und Väterberatung. Erste Rückmeldungen seien durchwegs positiv, so Breitenstein: «Die Leute schätzen die Einfachheit. Besonders für fremdsprachige Familien ist die automatische Übersetzung ein grosser Vorteil.»
Der erste Monat diente noch als Anlaufphase. Seit Mai sei die Nutzung spürbar angestiegen. «Es ist noch nicht überlaufen, aber es kommen nun regelmässig Anfragen über WhatsApp rein», fügt sie hinzu.
Erweiterung denkbar, aber nicht sofort
Ein weiterer Ausbau des Angebots – etwa in Richtung Videoberatung oder Gruppenchat – ist derzeit nicht konkret geplant, aber auch nicht ausgeschlossen. «Im Moment beobachten wir einfach, wie es läuft, und sammeln Erfahrungen. Was künftig kommt, hängt auch davon ab, wie sich der Bedarf entwickelt», sagt Breitenstein.
