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Aus Wut auf Ex-Freundin: Aargauer macht falsche Anschuldigungen – und muss dafür bezahlen

Ein 44-jähriger Freiämter hat seine Ex-Freundin des Betrugs bezichtigt. Doch die Anschuldigungen waren falsch. Die «Racheaktion» kommt ihn nun teuer zu stehen.

Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu lesen ist, hatte der Freiämter Lukas* der Polizei etwas Wichtiges zu beichten. Er erzählte der Polizei Mitte April, dass seine Ex-Partnerin die Krankenkasse abzockte. So soll sie innerhalb von vier Jahren mindestens viermal der Krankenkasse Leistungen von Lukas verrechnet haben, welche nicht bezogen worden sind.

Dafür schrieb die ehemalige Lebenspartnerin laut Lukas selber Rechnungen und leitete sie der Krankenkasse weiter. Das Geld wurde daraufhin aufs Konto von Lukas überwiesen, auf das die Ex-Partnerin ebenfalls Zugriff hatte.

Sieben Monate später flog die Lüge aufFür eine Einvernahme musste sich Lukas rund sieben Monate später bei der Staatsanwaltschaft blicken lassen. Gegenüber den Behörden gestand er, dass seine Anschuldigungen frei erfunden waren. Der Grund: Nach der Trennung seiner Ex-Partnerin war er «wütend und enttäuscht», heisst es im Strafbefehl.

Dafür muss der 44-Jährige nun büssen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt ihn aufgrund von falschen Anschuldigungen zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken sowie einer Busse von 600 Franken. Hinzu kommen die Gebühren für den Strafbefehl in der Höhe von 900 Franken. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.

*Name von der Redaktion geändert