
Ausgerechnet um Weihnachten: Zwei Wochen Stillstand bei den Arbeitslosenkassen
Über den Jahreswechsel werden die Schweizer Arbeitslosensysteme in das vordigitale Zeitalter versetzt. Vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 werden die Systeme der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Arbeitslosenkassen heruntergefahren. Während dieser zwei Wochen können keine Leistungen der Arbeitslosenkasse ausbezahlt werden. Zudem können verschiedene Nachweise oder Formulare nur in Papierform übermittelt werden.
Grund für den Unterbruch ist die Umstellung des Auszahlungssystems Asal, welches bereits seit 1994 in Betrieb ist. Mit dem neuen Auszahlungssystem Asal 2.0 wird der letzte Teil des langjährigen Projekts Asalfutur umgesetzt. Die Umstellung ist gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nötig, weil das bisherige System veraltet ist. Auf der alten Technologie sei «keine Weiterentwicklung mehr möglich» und es hätten «auch kaum mehr Personen gefunden werden können, die das System noch warten könnten», erklärt ein Seco-Sprecher. Die meisten damit vertrauten Personen seien bereits in Pension.
«Rechnen mit grossem Mehraufwand»
Während der Umstellung müssen laut Seco alle Teile des alten Systems vollständig heruntergefahren werden – darunter auch die von den RAV genutzte Applikation Avam sowie der Job-Room für Stellensuchende. Dieses Vorgehen sei das sicherste Szenario, um Datenverluste zu vermeiden und die Datensynchronisation nach Wiederinbetriebnahme sicherzustellen.
Den Zeitraum des Unterbruchs haben die Behörden so gewählt, dass aufgrund der Feiertage möglichst wenige Arbeitstage betroffen seien. Die bis zum 19. Dezember erfassten Auszahlungen können die Arbeitslosenkassen bis zum 22. Dezember vornehmen. Bis zum 5. Januar ist online keine Datenerfassung mehr möglich – weder für Kurzarbeit- noch Arbeitslosenentschädigungen. Einzig die Abwicklung per Post ist von der Umstellung nicht betroffen.
Die Systemumstellung müssen die Arbeitslosenkassen mit verlängerten Arbeitszeiten bewältigen, wie eine kantonale Arbeitslosenkasse auf Anfrage bestätigt: «Wir rechnen mit einem grossen Mehraufwand.» Man versuche, die Arbeitslosenentschädigung für den Monat Dezember so früh wie möglich auszubezahlen – unter der Voraussetzung, dass sämtliche notwendige Unterlagen vorhanden seien. Die Stellensuchenden müssten damit rechnen, dass die Auszahlungen Anfang Januar um einige Tage verzögert erfolgen. «Unsere Mitarbeitenden werden in den nächsten Wochen in der Anwendung des neuen Systems geschult», heisst es bei der Arbeitslosenkasse. Routine und Sicherheit seien jedoch erst nach der praktischen Umsetzung zu erwarten.
Unterstützung erhalten die kantonalen Arbeitslosenkassen dabei vom Bund: «Nach der Umstellung werden die Durchführungsstellen durch eine massiv verstärkte Supportorganisation unterstützt», verspricht ein Seco-Sprecher. «Für den Fall, dass bei der Umstellung gröbere Probleme auftreten sollten, wurden Vorkehrungen getroffen, damit trotzdem Auszahlungen innert nützlicher Frist wieder getätigt werden können.»