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Verboten, aber nicht ganz verstummt: Die Regionalpolizeien ziehen Feuerwerksbilanz zum 1. August

Am Nationalfeiertag war es Privatpersonen in Teilen der Bezirke Baden und Zurzibiet erstmals verboten, lautes Feuerwerk zu zünden. Etwas erstaunte eine Regionalpolizei dabei besonders.

Seit dem 1. Juli gilt in Baden per Gesetz ein Verbot von lärmigem Feuerwerk. Die Gemeinden Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen haben sich dem revidierten Polizeireglement angeschlossen. Auch Zurzach und Siglistorf im Zurzibiet haben entsprechende Verbote beschlossen – sie traten pünktlich vor dem Nationalfeiertag in Kraft.

Zwar zeigte sich auf der nächtlichen Patrouille der Stadtpolizei in Baden, bei der die AZ mit dabei war,wie schwierig es ist, Feuerwerkssünder auf frischer Tat zu ertappen. Dennoch ziehen die Regionalpolizeien Baden und Zurzibiet am Sonntag eine mehrheitlich positive Bilanz.

Im Gebiet der Stadtpolizei Baden wurden zwischen dem 31. Juli und dem 2. August sechs Meldungen wegen Feuerwerks registriert, teilt Polizeichef Martin Brönnimann mit. Die Einsätze hätten sich trotz des neuen Verbots nicht gehäuft – weder bei der Polizei noch bei der Feuerwehr. Bussen wurden keine ausgesprochen, in einzelnen Fällen seien Fehlbare auf die geltenden Vorschriften aufmerksam gemacht worden. «Das Verbot von lautem Feuerwerk dürfte insbesondere auf längere zeitliche Sicht Wirkung entfalten», so Brönnimanns Einschätzung.

Aus dem Zurzibiet meldet die Regionalpolizei vier Einsätze wegen Feuerwerks. In Zurzach und Rümikon – dort via Facebook gemeldet – ging es jeweils um Böller, es konnte jedoch niemand belangt werden. In Siglistorf blieb es still.

Aus Lengnau, wo gar kein Feuerwerksverbot gilt, gingen drei Meldungen ein; zudem rückte die Feuerwehr wegen eines möglichen Feuers aus. Bussen oder Anzeigen gab es keine. «Die Patrouille war erstaunt, wie gut sich die Bevölkerung in den Verbotsgemeinden ans Feuerwerksverbot gehalten hat», so das Fazit von Polizeichef René Lippuner.

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