
Bauprojekt in Attelwil soll Auszonung verhindern
Der Gemeinderat Reitnau informierte am 7. Mai über die geplante Entwicklung der Parzelle Nr. 2351 in Attelwil. An der Gemeindeversammlung vom 19. Mai soll ein Kredit von 45 000 Franken für einen Gestaltungsplan gesprochen werden, um einer drohenden Auszonung vorzubeugen und das Areal selbst zu entwickeln.
Die 12 000 Quadratmeter grosse Parzelle liegt grösstenteils in der Bauzone (rund 7000 m2) und gehört der Gemeinde Reitnau. In der Vergangenheit war wiederholt ein Verkauf an Investoren im Gespräch, jedoch nie konkret. Nun hat der Gemeinderat entschieden, das Gebiet in Eigenregie zu entwickeln – nicht zuletzt wegen der Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes. Dieses schreibt vor, dass Bauzonen dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen müssen. Gemeinden mit überdimensionierten Baulandreserven – wie Reitnau – riskieren Rückzonungen. In Reitnau wären davon rund vier Hektaren betroffen, was einem potenziellen Wertverlust in Millionenhöhe gleichkäme.
Attraktive, ortsverträgliche Entwicklung angestrebt
Um diesen Rückzonungen vorzubeugen und einen echten Mehrwert für die Gemeinde zu schaffen, verfolgt der Gemeinderat die Vision eines qualitativ hochwertigen Quartiers, das verschiedene Wohnformen berücksichtigt. Im Norden der Parzelle sind zwei bis drei Mehrfamilienhäuser vorgesehen, im Süden kleinere Einfamilienhäuser oder Kleinsthäuser. Ziel ist ein durchmischtes, demografiegerechtes Quartier mit architektonischem Anspruch. Im Rahmen eines Studienauftrags wurden mehrere Planungsbüros eingeladen, ihre Ideen einzureichen. Das Projekt der H3 Architekten AG aus Unterentfelden überzeugte die Jury und setzte sich knapp gegen das zweitplatzierte Büro Baureag Architekten AG aus Willisau durch.
Mit dem nun beantragten Verpflichtungskredit soll ein Gestaltungsplan ausgearbeitet werden, der den rechtlichen Rahmen für das Projekt schafft. Dieser erlaubt es, von der allgemeinen Bau- und Nutzungsordnung abzuweichen, um eine massgeschneiderte Lösung umzusetzen. Der Gestaltungsplan bildet den Auftakt zu einer mehrjährigen Entwicklungsphase. Dabei werden auch verschiedene Modelle zur späteren Nutzung geprüft – von Verkauf über Baurecht, Vermietung oder Genossenschaftsmodell bis hin zu Mischformen.
Mitbestimmung der Bevölkerung bleibt zentral
Klar ist: Für Erschliessung und zentrale Infrastrukturen wie eine gemeinsame Tiefgarage sind Vorinvestitionen durch die Gemeinde notwendig. Der Gemeinderat betont, dass die Bevölkerung bei allen wesentlichen Entscheidungen mit einbezogen wird. Die beantragten 45 000 Franken bilden nur den Startschuss. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit einem Projektvolumen von rund 22 Millionen Franken. Für Planung, Bewilligungen und Baubegleitung werden zusätzliche Kosten von rund zwei Millionen Franken erwartet. Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass eine Umsetzung in Eigenregie nicht möglich ist, bleibt der Verkauf der Parzelle mit dem Mehrwert eines rechtskräftigen Gestaltungsplans als letzte Option bestehen. (ran/gem)