
Berikon: Jetzt gibt es neue Erkenntnisse im Fall der getöteten 15-Jährigen
Am 11. Mai wurde in Berikon ein 15-jähriges Mädchen tödlich verletzt. Eine 14-Jährige wurde noch am selben Tag festgenommen. Sie wird beschuldigt, dem Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Auch die Tatverdächtige wurde verletzt und wurde ins Spital gebracht.
Die Jugendanwaltschaft Aargau ermittelt. Gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag sind die Hintergründe der Tat weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Aber die Staatsanwaltschaft gibt aufgrund des grossen öffentlichen Interesses Einblick in den Stand der Ermittlungen.
Es sind vor allem zwei Erkenntnisse, die wichtig sind:
Erstens: Die 14-Jährige hat ihr Opfer mit zwei handelsüblichen Messern angegriffen, die in jedem Geschäft erhältlich sind. Es handelt sich also nicht um verbotene oder illegale Gegenstände.
Zweitens: Hinweise auf eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung liegen nicht vor, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das heisst, es ist nach derzeitigem Ermittlungsstand davon auszugehen, dass sich die Beschuldigte bei der Ausführung der Tat mit den beiden Messern selbst und wohl ohne Absicht verletzt hat.
Neben der strafrechtlichen Untersuchung stehen jugendstrafrechtliche Massnahmen im Vordergrund. Bei schweren Delikten könnte eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet werden, die bis zum 25. Lebensjahr andauern kann. Diese Massnahmen sind mit therapeutischer Arbeit verbunden und schränken die Selbstbestimmung erheblich ein.
Die Beweggründe und Verhalten der Beschuldigten werden durch psychiatrische Abklärungen untersucht. Dabei kommen spezialisierte Fachpersonen zum Einsatz. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.(phh)