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Betrunkener Autofahrer kassiert in Luzern unbedingte Geldstrafe

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat einen fehlbaren Autofahrer mit einer unbedingten Geldstrafe von 5600 Franken sanktioniert. Der 25-jährige Mann aus Eritrea war im Mai mit 1,44 Promille und ohne Führerausweis im Kanton Luzern unterwegs gewesen, wie sie am Dienstag mitteilte.
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