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Penisbild an 13-Jährige bringt 21-Jährigen vor Gericht – doch stammt es wirklich von ihm?

Ein junger Erwachsener sah sich vor dem Badener Gericht mit einer herben Anschuldigung konfrontiert: Ihm drohte eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Doch die Vorwürfe stritt er ab. 

Ob er – wie es gemeinhin heisst – tatsächlich «das beste Stück eines Mannes» ist, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass das Foto eines Penis den 21-jährigen Mario (alle Namen geändert) vor Gericht brachte. Der Staatsanwalt hatte ihn der «mehrfachen Pornografie», eventuell der «mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind» angeklagt und eine bedingte Freiheitsstrafe von 7 Monaten beantragt.

Mario habe – so steht es in der Anklageschrift – «zu einem nicht näher bekannte Zeitpunkt im Sommer 2020, mutmasslich von seinem Wohnort aus, per Snapchat zweimal ein Foto mit im Wesentlichen einem in den Vordergrund gerückten entblössten Penis» an die damals noch nicht 14-jährige Nena geschickt. Ebenfalls zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer 2020 habe Mario dem Mädchen ein Video geschickt, auf dem «ein Mann, evtl. der Beschuldigte selber, am Penis manipulierte bzw. onanierte».

Der 21-Jährige, gepflegter Haarschnitt, über und unter den Lippen ein Hauch von Bärtchen, ist noch in der Ausbildung und spielt mit Leidenschaft Fussball. Vor Gericht tritt er in weissem Hemd und hellgrauer Stoffhose auf. Was ihm vorgeworfen wird, weist er weit von sich: «Die Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit.»

Er habe Nena aus Schulzeiten vom Sehen her gekannt. Zufällig seien sie 2020 im selben Skilager gewesen – «ich als Hilfsleiter, aber nicht für Nena zuständig». Zu Hause hätten sie sich eine Zeit lang über Snapchat und Instagram etwas ausgetauscht. «Worüber?», hakt Einzelrichter Patrick Jegge nach. «So kollegial halt, über nichts Spezielles, mit ganz normalen Fotos, nichts Pornografisches.» Physisch habe er Nena nie getroffen. «Bis zum Lockdown haben wir uns online intensiv ausgetauscht, danach nur noch sporadisch, und heute haben wir keinen Kontakt mehr.»

Unglaubwürdig und widersprüchlich

Marios Verteidiger weist dezidiert darauf hin, dass die Anklage keine konkreten Sachhinweise dazu festhält, ob, wann und wo überhaupt strafbare Handlungen stattgefunden haben. «Die Tatzeit wird nur pauschal auf den ‹Sommer 2020› gelegt, der Tatort an ‹mutmasslich den Wohnort› meines Mandanten, und es waren keine entsprechende Fotos oder Videos weder auf Marios Handy noch auf dem von Nena vorhanden.»

Der einzige von Nena angegebene Zeuge hatte seine Kenntnisse auch nur vom Hörensagen, nämlich davon, was das Mädchen ihm 2021 erzählt hatte. «Vor allem waren Nenas Aussagen gespickt mit Widersprüchen, zu denen sich in den Einvernahme-Protokollen zahlreiche ‹Ich weiss es nicht› gesellen.» Ein «In dubio pro reo»-Freispruch ist der logische Antrag des Verteidigers.

Diesem folgt Richter Patrick Jegge ohne Umschweife. Betreffend der wenig glaubwürdigen Aussagen der Klägerin erwähnt er, dass Nena auf die polizeiliche Frage, woran sie erkannt habe, dass das inkriminierte «beste Stück» jenes von Mario war, «an den Unterhosen» geantwortet hatte. Abschliessend hält Jegge dazu augenzwinkernd fest, dass «heutzutage doch jeder zweite junge Mann schwarze Unterhosen von Calvin Klein trägt».