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Eine weitere Anklage im «Presidente»-Fall: Schmuggel von Drogen ist nur eines von vielen Delikten

Mit der Anklage gegen einen 56-jährigen Schweizer hat die kantonale Staatsanwaltschaft die nächste Anklageschrift im Fall rund um den «Presidente»-Drogenring an das Bezirksgericht Rheinfelden überwiesen. Beim Beschuldigten konnten noch diverse weitere Gesetzesbrüche aufgedeckt und nachgewiesen werden.

Bei der Aushebung des Drogenrings im «Presidente»-Fall fielen Verdachtsmomente wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz auf einen heute 56-jährigen Schweizer. Dem Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2021 sieben Kilo Kokain sowie eine grössere Menge Marihuana im Auftrag der Hauptbeschuldigten in die Schweiz eingeführt zu haben.

Für den Import weiterer zehn Kilo Kokain traf er bereits Vorbereitungen. Der Beschuldigte sass bei den Fahrten jeweils selbst am Steuer der Fahrzeuge. Den dafür notwendigen Führerausweis hat er allerdings nie besessen, weshalb ihm in der Anklage auch Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt werden.

Zwei Firmen in den Konkurs getrieben

Nebst seiner Tätigkeit als Kurierfahrer in diesem Fall, konnten dem Beschuldigten diverse Vermögens- und Konkursdelikte nachgewiesen werden. Im Jahr 2021 hatte er zwei bereits verschuldete Firmen übernommen. Als neuer Inhaber hatte er aber weder Anstalten für eine Buchführung unternommen, noch hatte er Sanierungsmassnahmen ergriffen.

Die Steuerschulden sowie die ausstehenden Beträge bei den Gläubigern wurden unter seiner Führung gar noch erhöht. Bis zu deren Konkursen beliefen sich die offenen Forderungen bei den beiden Firmen zusammengefasst auf über 490’000 Franken. Während der Corona-Zeit soll der Beschuldigte in seinem Amt als Firmeninhaber bei der Arbeitslosenkasse auch Kurzarbeitsentschädigungen für gänzlich erfundene Mitarbeiter angefordert und sich Entschädigungen im Umfang von weiteren 75’000 Franken ertrogen haben.

Geld mit fremder Bankkarte abgehoben

Der Beschuldigte machte auch nicht Halt vor Betrügereien im persönlichen Kontakt mit seinen Opfern. Er bot sich an, für einen Geschädigten Einkäufe zu erledigen. Für diese Aufgabe sollte er dessen Bankkarte und die mit einer Sicherheitslimite versehene kontaktlose Zahlungsfunktion verwenden. Nachdem er aber einmal den PIN-Code des Geschädigten erspäht hatte, führte innert weniger Monate Barbezüge in Gesamthöhe von 7000 Franken für sich selbst durch.

Eines seiner Opfer stand gar unter Beistandschaft und war aufgrund einer gewissen Leichtgläubigkeit besonders vulnerabel. Durch geschickte Täuschungen erschlich sich der Beschuldigte von diesem Mann über 118’000 Franken. Aufgrund der arglistigen Betrügereien blieben dem Opfer kaum mehr ausreichend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt.

Nach Abschluss der Untersuchungen wirft die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Mann diverse – und wegen der kiloweisen Einfuhr von Kokain auch qualifizierte – Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Die Liste der weiteren Anklagepunkte ist lang: Mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfacher, teilweise gewerbsmässiger, Betrug, mehrfacher Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Misswirtschaft sowie mehrfaches Unterlassen einer Buchführung.

Für die kriminellen Auswüchse des Mannes fordert die Kantonale Staatsanwaltschaft gesamthaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (pd/pin)