Sie sind hier: Home > Bildung > Wird im Aargau zu wenig Wert auf den Schwimmunterricht gelegt? Das sagt der Regierungsrat

Wird im Aargau zu wenig Wert auf den Schwimmunterricht gelegt? Das sagt der Regierungsrat

In der Schweiz ertrinken durchschnittlich 45 Personen pro Jahr. Diese Zahl könnte gesenkt werden, wenn mehr Wert auf den Schwimmunterricht gelegt würde, findet FDP-Grossrat Titus Meier. Er stellte dem Regierungsrat Fragen rund um dieses Thema – nun hat dieser geantwortet.

Gemäss Aargauer Lehrplan ist «Bewegen im Wasser» ein verpflichtender Bestandteil in allen drei Zyklen der Volksschule. Trotzdem scheine es Schulen zu geben, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen würden, schreibt FDP-Grossrat Titus Meier in einer Interpellation. Er ist überzeugt, dass die Zahl von 45 Ertrinkungstoten, die es jährlich in der Schweiz gibt, gesenkt werden könnte.

Darum will er vom Regierungsrat wissen, welche Schulen einen regulären Schwimmunterricht anbieten, welche dies im speziellen Rahmen (zum Beispiel im Blockunterricht oder nur im Sommerhalbjahr) machen und welche der Verpflichtung nicht nachkommen. Die Antwort dürfte den FDP-Grossrat enttäuschen: «Der Regierungsrat führt keine systematische Erhebung zur Umsetzung des Schwimmunterrichts an der öffentlichen Schule durch.» Dem Regierungsrat sei daher nicht bekannt, in welcher Form und in welchen Zyklen die Gemeinden respektive die Schulen den Schwimmunterricht schwerpunktmässig erteilen, heisst es weiter.

Gebe es begründete Hinweise, dass eine Schule der Verpflichtung nicht nachkomme, interveniere die kantonale Schulaufsicht: «Sie klärt den Sachverhalt mit der Schulführung (Gemeinderat und Schulleitung) und ordnet bei Bedarf die rechtskonforme Umsetzung des Schwimmunterrichts unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen vor Ort an.»

Was können die Eltern unternehmen?

Wenn eine Schule keinen Schwimmunterricht anbietet, dann können Eltern das Gespräch mit der Klassenlehrperson suchen. «Wenn dies nicht erfolgreich ist, wenden sie sich an die Schulführung (Schulleitung und Gemeinderat). Sollte auch dies keine Klärung ermöglichen, können sich die Eltern an die kantonale Schulaufsicht wenden», schreibt der Regierungsrat. Eine rechtliche Grundlage, dass Eltern in diesem Fall der Gemeinde die Kurskosten eines privaten Schwimmkurses in Rechnung stellen können, gibt es hingegen nicht.

Schulanlagen befinden sich selten in der Nähe von Schwimm- und Hallenbädern. Oft müssen deshalb längere An- und Rückreisezeiten in Kauf genommen werden. Meier möchte vom Regierungsrat wissen, welcher Anteil an einer Lektion für die Reisezeit als vertretbar anzusehen ist. Grundsätzlich seien Lektionen für den Unterricht einzusetzen, schreibt dieser. Deshalb bräuchten die Schulen einen organisatorischen Spielraum, etwa für Projektwochen oder Blockunterricht.

Keine Fälle von dauerhafter Abwesenheit bekannt

Lehrpersonen würden immer wieder erleben, dass Schülerinnen und Schüler «selten bis nie den Schwimmunterricht besuchen, weil die Erziehungsberechtigten ihr Kind Woche für Woche mit unterschiedlichen Begründungen vom Schwimmunterricht entschuldigen», schreibt Titus Meier in seiner Interpellation. Solche Fälle seien dem Departement Bildung, Kultur und Sport (DGS) nicht bekannt, heisst es in der Antwort. «Für das Absenzenwesen sind in erster Linie die Klassenlehrpersonen zuständig.» Sollte dies vorkommen, würden Lehrpersonen und Schulleitung das Gespräch mit den Eltern suchen.

Für eine Dispensation sei entweder eine überdurchschnittliche Sachkompetenz wie beispielsweise überdurchschnittliche Schwimmkenntnisse auszuweisen oder andere wichtige Gründe wie gesundheitliche Beeinträchtigungen.