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Wegen SP-Initiative: Aargauer Regierung will 20,6 Millionen mehr ausgeben für Prämienverbilligung

Der Regierungsrat rechnet mit einem Nein zur Prämienentlastungsinitiative. Trotzdem präsentiert er zwei Budgetvorschläge für die Prämienverbilligung 2025 – je nach Ausgang der Initiative. Die Mehrkosten sind so oder so immens.

169,8 Millionen Franken. So viel Geld will die Aargauer Regierung im kommenden Jahr für die Prämienverbilligung zahlen. Am Freitag hat sie den entsprechenden Antrag an den Grossen Rat überwiesen. Der Kantonsbeitrag fällt damit deutlich höher aus als geplant: In der Finanzplanung 2024 bis 2027 waren eigentlich 20,6 Millionen weniger vorgesehen, wie aus der Botschaft ans Kantonsparlament hervorgeht. Das wäre nur leicht mehr als die146 Millionen, welche der Grosse Rat nach heftiger Debatte für das laufende Jahr bewilligt hatte.

Grund für die Korrektur nach oben ist die Prämienentlastungsinitiative der SP, die am 9. Juni vors Schweizer Stimmvolk kommt. Die Vorlage verlangt, dass Versicherte künftig maximal 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Bei einem Ja zur Initiative müssten die Kantone fortan einen Drittel der Ausgaben für die Prämienverbilligung tragen. Bei einem Nein tritt der Gegenvorschlag in Kraft, wonach die Kantone die Prämien ebenfalls deutlich stärker subventionieren müssten als bisher – den genauen Betrag können sie jedoch selbst festlegen.

Bund zahlt mehr wegen steigender Gesundheitskosten

Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich das Volk gegen die SP-Initiative aussprechen wird. Er hat deshalb den Budgetvorschlag für die Prämienverbilligungen 2025 auf der Basis der finanziellen Auswirkungen des Gegenvorschlags erstellt. Bei den Mehrkosten stützt sich die Kantonsregierung auf die Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit. Dieses geht davon aus, dass der Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung im Aargau mit dem Gegenvorschlag um 26,8 Millionen Franken ansteigen wird.

Der Regierungsrat will das Budget aber nicht um den gesamten Betrag erhöhen. Dies, weil auch der Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligung 2025 voraussichtlich deutlich höher ausfallen dürfte als in der kantonalen Finanzplanung vorgesehen. Denn der Bundesbeitrag richtet sich nach den Gesundheitskosten. Und diese sind zuletzt deutlich stärker gestiegen als prognostiziert.

Die Regierung erwartet, dass der Bund im kommenden Jahr einen Beitrag von 280,8 Millionen Franken leistet. Insgesamt würden also im Aargau rund 450 Millionen Franken für die Prämienverbilligung eingeplant. Bei seinen Berechnungen geht der Kanton davon aus, dass 2025 rund 190’000 Personen Prämienverbilligung beziehen werden. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr erhielten gut 170’000 Personen eine Verbilligung.

Der beim Grossen Rat beantragte Kantonsbeitrag ermögliche es, den Kurs der besonderen Berücksichtigung der Familien und der Alleinstehenden lückenlos fortzuführen, heisst es im Dekret zur Prämienverbilligung. Gleichzeitig würden aber auch «die engen finanziellen Verhältnisse des Kantons nicht ausser Acht gelassen».

Regierung macht zweiten Kostenvorschlag für Ja zur Initiative

Offenbar ist sich die Kantonsregierung in jüngster Zeit nicht mehr so sicher, dass das Stimmvolk die Prämieninitiative der SP tatsächlich ablehnen wird. Ein Ja erscheine insbesondere nach der Annahme der 13. AHV-Rente nicht mehr ganz so unrealistisch, heisst es in der Botschaft. Und da der Grosse Rat Anfang Juni nur gerade zwei Tage nach der Volksabstimmung das Budget für die Prämienverbilligung definitiv festlegen wird, hat sich der Regierungsrat entschieden, einen zweiten Vorschlag auszuarbeiten.

Bei einer Annahme der Prämienentlastungsinitiative rechnet die Kantonsregierung – ebenfalls gestützt auf die Schätzungen des BAG – mit Mehrkosten von 61 Millionen Franken. Sie beantragt, das Budget für die Prämienverbilligung 2025 in diesem Fall um auf 204 Millionen Franken (plus 54,8 Millionen gegenüber Finanzplan) zu erhöhen.

Wie viel der Kanton im kommenden Jahr an die Prämienverbilligung zahlt, hängt also in erster Linie vom Abstimmungsresultat ab. Den definitiven Betrag wird der Grosse Rat an seiner Sitzung vom 9. Juni festlegen.