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Wie läuft die Wahl ab? Wann braucht es mehrere Wahlgänge? Das müssen Sie zu den Bundesratswahlen wissen

Am Mittwoch gilt es ernst: Alle Mitglieder des Bundesrats müssen sich in ihrem Amt bestätigen lassen. Zudem wählt das Parlament den Nachfolger des scheidenden Bundespräsidenten Alain Berset sowie einen neuen Bundeskanzler. So läuft der Tag im Bundeshaus ab.

Alle vier Jahre – im Nachgang an die nationalen Wahlen – finden die Gesamterneuerungswahlen statt. Dabei stellen sich die amtierenden Bundesratsmitglieder ihrer Wiederwahl. Weil mit Alain Berset ein Bundesrat zurücktritt, wählt das Parlament zudem dessen Nachfolger. Auch das frei werdende Amt des Bundeskanzlers wird am Mittwoch neu besetzt.

Wie läuft die Wahl konkret ab?

Der Wahltag beginnt am Mittwoch, 13. Dezember, um 8 Uhr. Die Wahl findet im Nationalratssaal statt, wahlberechtigt sind alle 246 Mitglieder des National- und Ständerats. Zu Beginn wird Nationalratspräsident Eric Nussbaumer den abtretenden Bundespräsidenten Alain Berset und den abtretenden Bundeskanzler Walter Thurnherr verabschieden. Die beiden werden im Anschluss ebenfalls einige Worte an die Bundesversammlung richten.

Dann erst beginnt die eigentliche Wahl – sie erfolgt in der Reihenfolge des Amtsalters der Bundesratsmitglieder. Diese sieht wie folgt aus: Guy Parmelin, Ignazio Cassis, Viola Amherd, Karin Keller-Sutter, Albert Rösti, Elisabeth Baume-Schneider. Anschliessend wird der Nachfolger von SP-Bundesrat Alain Berset gewählt. Bevor die Landesregierung vereidigt wird, ernennt das Parlament den neuen Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin.

Wie viele Stimmen braucht man, um gewählt zu werden?

Das absolute Mehr. Das heisst: Wenn der Name einer Person auf mehr als der Hälfte der gültigen Wahlzettel steht, ist sie gewählt. Leere und ungültige Wahlzettel werden bei der Ermittlung des absoluten Mehrs nicht berücksichtigt. Es ist – gerade bei der Besetzung des frei werdenden Sitzes – durchaus möglich, dass im ersten Wahlgang noch niemand das absolute Mehr erreicht. Bei den weiteren Wahlgängen gelten folgende Regeln:

Wer nach zwei Wahlgängen weniger als zehn Stimmen erhalten hat, scheidet aus. Diese Regel gilt auch für alle folgenden Wahlgänge.

Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen mehr zugelassen. Die Parlamentarier dürfen nur noch Personen auf die Zettel schreiben, die bereits in den ersten beiden Wahlgängen mehr als zehn Stimmen erhalten haben.

Ebenfalls ab dem dritten Wahlgang scheidet jeweils der Kandidat mit der tiefsten Stimmenzahl aus.

Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis eine Person das absolute Mehr erreicht.

Wer ist für die Nachfolge von Alain Berset nominiert?

Die SP-Fraktion hat Beat Jans, 59, und Jon Pult, 39, nominiert. Jans amtet derzeit als Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt und sass zuvor während zehn Jahren im Nationalrat. Der Bündner Jon Pult wurde vor vier Jahren in den Nationalrat gewählt. Grundsätzlich steht dem Parlament auch die Möglichkeit offen, eine Person zu wählen, die nicht auf dem Ticket der SP steht. Schliesslich sind gemäss Bundesverfassung alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer wählbar und die Parlamentarier müssen sich an keine Vorgaben halten. Allerdings entspricht dieses Vorgehen nicht den aktuellen Gepflogenheiten in Bundesbern.

Wer kandidiert für die Nachfolge von Walter Thurnherr?

Im Sommer hat der aktuelle Bundeskanzler Walter Thurnherr angekündigt, dass er nicht für eine dritte Amtszeit kandidiert. Gleich vier Personen möchten seinen Platz einnehmen: Die SVP tritt mit Nathalie Goumaz und Gabriel Lüchinger an, die GLP mit Viktor Rossi. Zudem hat vor kurzem auch der parteilose Lukas Gresch-Brunner seinen Hut in den Ring geworfen. Goumaz ist Generalsekretärin im Wirtschaftsdepartement, Lüchinger leitet die Abteilung Internationale Sicherheit im Aussendepartement. Rossi wiederum ist seit vier Jahren Vizekanzler, Gresch-Brunner Generalsekretär im Innendepartement.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Ist die Wahl entschieden, muss das neu gewählte Bundesratsmitglied vor der Vereinigten Bundesversammlung erklären, ob er oder sie die Wahl annimmt. Anschliessend wird der neue Bundesrat oder die neue Bundesrätin vereidigt. Die Amtsübergabe erfolgt dann für gewöhnlich am 1. Januar. Ist das neue Bundesratsmitglied zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied des National- oder Ständerats, besucht er oder sie bis zum Amtseintritt keine Debatten mehr im Parlament und nimmt auch nicht mehr an den Kommissionssitzungen teil.

Wie und wann werden die Departemente verteilt?

Die Bundesrätinnen und Bundesräte machen die Verteilung der Departemente nach den Erneuerungswahlen «unter sich aus». Dabei gilt grundsätzlich das Anciennitätsprinzip. Wer am längsten im Amt ist, darf zuerst sein Wunschdepartement angeben. Sofern alle bisherigen Bundesratsmitglieder ihre Departemente behalten – wonach es zurzeit aussieht –, fällt dem neuen Mitglied das Innendepartement zu. Die Departementsverteilung wird voraussichtlich am Freitag bekannt gegeben.