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Gericht gibt Wölfen recht: Rudel im Wallis und Graubünden bleiben geschützt

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt den Abschuss von mehreren Rudeln in zwei Kantonen nicht. Das ist eine Niederlage für die betroffenen Kantone und das Departement von Albert Rösti. 

Der Wolf fühlt sich wohl in der Schweiz. Vor einigen Jahren noch ein seltener Gast, hat er sich inzwischen über das ganze Land verbreitet: 26 Rudel leben mittlerweile in der Schweiz. Zu viele, finden vor allem Vertreter der Landwirtschaft, die insbesondere während der Sömmerung von Schafen und Ziegen in Konflikt mit dem Grossraubtier geraten. Zu viele, findet auch Bundesrat Albert Rösti (SVP) und beraumte kurzfristig eine Wolfsjagd in den Monaten Dezember und Januar an.

Die Ausarbeitung der Verordnung für präventive Abschüsse von Wölfen ging sehr schnell vonstatten. Das Departement Rösti schlug dabei in einem Konsultationsverfahren nachweislich juristische Bedenken, etwa von der Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz, in den Wind.

Gegen das Vorgehen protestierten vor allem Umweltschutzverbände: In den Kantonen Wallis und Graubünden fochten sie deshalb mehrere Abschussverfügungen an. Nun können sie einen weiteren Etappensieg verbuchen: Das Bundesverwaltungsgericht will weiterhin bis zu einem definitiven Urteil keine Abschüsse in diesen Rudeln zulassen. Dies geht aus einer Mitteilung von Freitagmittag hervor.

«Bei solchen Gesuchen prüft das Gericht jeweils die Erfolgsaussichten einer Beschwerde. Anschliessend analysiert es, ob ausreichende Gründe für den Entzug der aufschiebenden Wirkung vorliegen», heisst es darin. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Eine «eindeutige Entscheidprognose» gebe es nicht, so das Gericht in St.Gallen.

Mehr Herdenschutz zumutbar

Das Gericht pocht vor allem auf den Herdenschutz: «Im Kanton Graubünden dürften gemäss den vorhandenen Akten die fraglichen Wolfsrudel nicht auf Nutztiere spezialisiert sein, wenn Herdenschutzmassnahmen vorhanden sind», heisst es. Im Kanton Wallis könne mit besseren Herdenschutzmassnahmen die Zahl der Nutztierrisse «wohl auch ohne den Abschuss der Wölfe um 55 Prozent verringert werden». Noch deutlicher wird die Sprache in der Verfügung: In Graubünden hätten potenziell 23 Wolfabschüsse rund 5 Rissen mit ausreichenden Herdenschutzmassnahmen gegenübergestanden – zumal der Wolf eine geschützte Tierart sei.

Das Urteil ist eine Niederlage für das Bundesamt für Umwelt in Röstis Departement und für die betroffenen Kantone. Sie hatten sich gegen die Beschwerde der Umweltschutzverbände gewehrt. Mit der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung wird ein Abschuss der betroffenen Rudel immer unrealistischer: Die Frist für die Jagd dauert nur noch bis Ende Januar.