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Chefärzte der Kantonsspitäler Aarau und Baden rechneten falsch ab – strafrechtlich ohne Folgen

Gut bezahlte Chefärzte der Kantonsspitäler Aarau und Baden rechneten Leistungen ab, die sie nicht erbracht hatten. Nun zeigen Recherchen der AZ: Strafrechtlich hat die Affäre keine Folgen. Das Verfahren gegen den früheren KSA-Arzt wurde eingestellt, gegen den KSB-Arzt wurde gar nie ermittelt.
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