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Das Bundesgericht bestätigt Tätigkeitsverbot für verurteilten Luzerner Lehrer

Der Mittfünfziger hatte mehrmals in einem Pfadiheim in Reiden vor schlafenden Mädchen masturiert und war dafür 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das höchste Gericht hat nun ein Tätigkeitsverbot bestätigt, das der Mann umgehen wollte.

Ein ehemaliger Lehrer, der im Kanton Luzern wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurde, hat gegen Bewährungsauflagen verstossen, als er sich für ein Praktikum bewarb. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich gegen eine Verlängerung der Bewährung gewehrt hatte.

Der Mann war 2017 vom Luzerner Kriminalgericht unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden. Der Mitfünfziger hatte mehrmals in einem Pfadiheim in Reiden vor schlafenden Mädchen masturbiert.

Das Gericht setzte damals die Probezeit auf vier Jahre fest und wies den Mann an, keine ausserberuflichen oder freiwilligen Tätigkeiten mit Kindern mehr anzunehmen.

2021 für ein Praktikum beworben – eine Frau erkannte ihn

2021 bewarb sich der ehemalige Lehrer für ein Praktikum, wobei er auch mit Kindern und Jugendlichen Gespräche geführt habe. So steht es im Urteil des Bundesgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Er habe dafür seinen Lebenslauf gefälscht und das Praktikum bei der Bewährungshilfe verschwiegen. Aufgeflogen sei er, weil ihn eine Frau erkannt habe.

Daraufhin kam es zu einer erneuten Strafuntersuchung. Die Einzelrichterin verlängerte die Probezeit um zwei weitere Jahre und präzisierte das Tätigkeitsverbot für den Mann, wonach dieser keine Tätigkeit in der Betreuung von Kindern aufnehmen darf. Dagegen setzte er sich zur Wehr, blieb aber vom Bundesgericht ohne Erfolg.

Weisung des Gerichts «schuldhaft missachtet»

Der Mann hatte argumentiert, sich nicht viel dabei gedacht und das Praktikum in gutem Glauben angetreten zu haben, da im ersten Gerichtsurteil nur ausserberufliche Tätigkeiten mit Kindern ausgeschlossen worden seien. Das Bundesgericht sieht das anders. Er habe die Weisung des Gerichts schuldhaft missachtet.

Mit dem Tätigkeitsverbot habe nämlich verhindert werden sollen, dass das Berufsverbot als Lehrer ausgehebelt werde, indem der Mann ausserberuflich mit Kindern arbeite. Der Schutz der Kinder sei wichtiger als seine freie Berufswahl, hält das Bundesgericht fest. (sda)

Bundesgerichtsurteil 6B_75/2022 vom 11. April 2022)