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Stimmrechtsalter 16 ist doch noch nicht vom Tisch: Nationalrat stimmt Vorstoss zu

Das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren bleibt auf der politischen Agenda. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat wehrte sich dagegen, das Geschäft endgültig abzuschreiben.

Wäre es nach der staatspolitischen Kommission des Nationalrats gegangen, so hätte der Vorstoss zur Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf nationaler Ebene endgültig abgeschrieben werden sollen. Doch wie schon in zwei früheren Abstimmungen wehrte sich eine Mehrheit von Grünen, SP, GLP und einzelnen Vertretern von Mitte und FDP erfolgreich dagegen, dass der Vorstoss versenkt wird.

Mit 98 zu 93 Stimmen haben sie die Abschreibung verhindert. Nun muss die staatspolitische Kommission den Gesetzgebungsprozess weiterführen und eine konkrete Verfassungsänderung aufgleisen.

Von Rechten und Pflichten

Die Gegner des Stimmrechtsalters 16 führten bei ihrer Argumentation ins Feld, dass sich die Kantone in der Vernehmlassung mehrheitlich gegen die Senkung des Stimmrechtsalters ausgesprochen hätten und das Anliegen in bereits erfolgten kantonalen Volksabstimmungen chancenlos gewesen sei. Man wolle nicht, dass es einen Unterschied gebe zwischen dem zivilen und dem politischen Mündigkeitsalter. Rechte und Pflichten gehörten zusammen, so die Gegner. Zudem sei es nicht sinnvoll, einer Bevölkerungsgruppe zwar die Möglichkeit zu geben, abzustimmen und zu wählen, ihnen aber gleichzeitig das passive Wahlrecht nicht zu erteilen.

Die Befürworter brachten an, dass in einer Demokratie die Teilhabe möglichst vieler Menschen zentral sei. Gerade junge Menschen seien besonders lange von politischen Entscheiden betroffen. Grünen-Nationalrätin Irène Kälin betonte in der Ratsdebatte, dass «der Einbezug der jungen Generation für die Gesellschaft von grosser Bedeutung» sei. Es sei wichtig, dass sie mitbestimmen könnten, wo ihre Zukunft liege und wie diese aussehe. Dass das Interesse an der politischen Teilhabe bereits bei Jugendlichen bestehe, hätten diverse Studien gezeigt, so Kälin. (chi)