
Deutscher fälscht Familienausweis – er macht aus seinem Partner eine Partnerin
Wenn die Staatsanwaltschaft jemanden der Fälschung überführt, dann ging es den Beschuldigten meist darum, sich einen Vorteil zu verschaffen. Getrickst wird beispielsweise beim Führerausweis, beim Betreibungsregisterauszug, bei Lohnabrechnungen oder beim Fähigkeitszeugnis. Es kam auch schon vor, dass eine Lernende eine Gerichtsvorladung gefälscht hat, um ihre Ferien zu verlängern.
Eher ungewöhnlich ist wohl ein gefälschter Familienausweis. Ein im Aargau lebender Deutscher hat aber genau das gemacht: Auf dem Dokument hat er den Namen seines Ehepartners und das Heiratsdatum abgeändert. Aus einem männlichen Vornamen machte er einen weiblichen und setzte vor das eigentliche Datum eine «1». Diese abgeänderte Kopie reichte er dann seinem Arbeitgeber ein. Die Firma bietet Sprachkurse an. Das Familienbüchlein wurde für die Quellensteuerberechnung benötigt.
Der Beschuldigte habe diese Änderungen vorgenommen, weil ihm «diese Angaben zu persönlich waren und er seine Homosexualität vor seinem Arbeitgeber verbergen wollte», schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie spricht eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 160 Franken (3200 Franken) und eine Busse von 800 Franken aus. Zusätzlich muss der heute 55-Jährige Strafbefehlsgebühren von 800 Franken bezahlen.




