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Der deutsche Verfassungsschutz hält die AfD für «gesichert rechtsextremistisch»

Der deutsche Inlandgeheimdienst betrachtet die Gesamtpartei als erwiesenermassen verfassungsfeindlich. In die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot dürfte nun neues Leben kommen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der deutsche Inlandgeheimdienst, hält die AfD für «gesichert rechtsextremistisch». Das «ethnisch-abstammungsmässige Volksverständnis», das in der Partei vorherrsche, sei «nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vereinbaren», teilte die Behörde am Freitag mit. Die AfD betrachte etwa Bürger, die oder deren Vorfahren aus muslimisch geprägten Ländern stammten, nicht als gleichwertige Angehörige des deutschen Volkes.

Wie alles, was die AfD betrifft, sorgt der Entscheid in Deutschland für Aufregung, doch kommt er nicht unbedingt überraschend: Die Verfassungsschützer in den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt stufen die dortigen AfD-Verbände schon länger entsprechend ein. Und vor einem Jahr hat ein Gericht im westfälischen Münster entschieden, dass der Inlandgeheimdienst die Gesamtpartei zurecht als entsprechenden Verdachtsfall klassifizieren darf.

Die Einstufung als Verdachtsfall machte es den Ermittlern leichter, die AfD zu beobachten, etwa durch Bild- oder Tonaufnahmen. Auch der Einsatz sogenannter Verbindungsleute wurde dadurch erlaubt, also von Beamten, die Mitglied der Partei werden, um an interne Informationen zu gelangen. Die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel sinkt mit dem Entscheid vom Freitag noch einmal.

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot dürften die Verfassungsschützer noch einmal neu belebt haben. Ein solches kann von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind, beantragt werden. Die Entscheidung läge beim Bundesverfassungsgericht.

Eine Aktualisierung folgt.