
Haft nicht angetreten: Wo steckt Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich?
Am Freitag hätte Marla Svenja Liebich ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten müssen. Dort erschienen ist sie aber nie. Umgehend erliess die Staatsanwaltschaft Halle darum einen Vollstreckungshaftbefehl gegen Liebich, seither wird nach ihr gefahndet – bislang ohne Erfolg.
Im Juli 2023 wurde Liebich – damals noch als Sven – wegen zweifacher Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten unbedingt verurteilt. Im November 2024 liess Liebich, ein bekanntes Gesicht der rechtsextremen Szene in Deutschland, seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern. Kurz zuvor passte die Bundesrepublik ein entsprechendes Gesetz an. Seither ist es möglich, einen solchen Eintrag ohne die Notwendigkeit von psychologischen Gutachten oder eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen.
Die Änderung von Liebichs Geschlecht hat in Deutschland für rege Diskussionen um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz gesorgt. So wurden vonseiten der Politik etwa Forderungen nach Reformen laut, um Missbräuche zu vermeiden. Im Falle Liebich stand der Verdacht eines solchen Missbrauchs rasch im Raum. Konkret befürchtete man, dass Liebich, der seither mit Lippenstift, Ohrringen und Damenkleidern an öffentlichen Anlässen teilnahm, das neue Gesetz verhöhne und die Haftbedingungen zu seinen Gunsten beeinflusse.
«Liebesgrüsse aus Moskau»
Nachdem Liebich am Freitag via Kurznachrichtendienst «X» noch angekündigt hatte, ihre Haft antreten zu wollen, folgte am Abend ein weiterer Post mit den Worten: «Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.» Darunter ein KI-generiertes Bild, das Liebich mit der Basilius-Kathedrale in Moskau und den Worten «Liebesgrüsse aus Moskau» darstellt.
Ausserdem verbreitete Liebich über Telegram eine Sprachnachricht, wie die deutsche «Bild» berichtete. «Darin wird mitgeteilt, dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat», wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Sollten die Fahnder Liebich auffinden, könne sie auf der Grundlage des Vollstreckungshaftbefehls festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt gebracht werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Tageszeitung taz erklärte. Dass sich die Rechtsextremistin dem Haftantritt entzog, könne sich ausserdem auf ihre Haftbedingungen – etwa der Aufhebung einer Unterbringung im offenen Vollzug – auswirken.