
Deutsche AfD rechtsextrem? Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage ab
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die Partei Alternative für Deutschland (AfD) bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde.
Die AfD ist seit der vorgezogenen Parlamentswahl vom Februar zweitgrösste politische Kraft im deutschen Parlament. Sie hatte gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» Klage eingereicht. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äussern.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als «Verdachtsfall» geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äusserungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.(dpa)