
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung wird deutlich teurer als gedacht
An der letzten Gemeindeversammlung haben die Wiliberger dem Gemeinderat Hausaufgaben aufgebrummt: Die Anpassung des Reglements über die Sicherung und den Unterhalt von Meliorationswerken im Gemeindegebiet wiesen die Stimmberechtigten zurück. Meliorationswerke dienen beispielsweise der Verbesserung und der Erhaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen, der Entwässerung und dem Hochwasserschutz. Der Grund für die Zurückweisung: Die neuen Arebeiträge waren deutlich höher als sie es aktuell sind.
«Die Rückweisung wurde vom Gemeinderat zum Anlass genommen, die Grundlagen, Berechnungen und Kostenstrukturen transparent offenzulegen», schreibt der Gemeinderat nun in den Versammlungsunterlagen. Zusätzlich hat der Gemeinderat im September eine Infoveranstaltung durchgeführt. Aus diesem Austausch habe sich eine ausgewogenere Lösung ergeben, so der Gemeinderat. Neu werden ausserdem die Waldflächen aus den Arebeiträgen ausgenommen – der bereits bestehende Sockelbeitrage an den Forstbetrieb Suhrental Ruedertal deckt diese Aufwendungen.
Mehrwertabgabe: Gemeinderat will den Satz auf dem Minimum belassen
Neu geschaffen wird das Reglement über die Erhebung der Mehrwertabgabe, das die Grundlage legt, damit die Gemeinden den Mehrwert, der bei Einzonungen entsteht, abschöpfen können. Im Gegenzug werden die Grundeigentümer bei Auszonungen entschädigt. Wie hoch der Abgabesatz ist, kann die Gemeinde zu einem bestimmten Grad selber bestimmen: Das gesetzliche Minimum sind 20 Prozent des Mehrwerts. Davon geht die Hälfte an den Kanton. Die Gemeinde wiederum kann das gesetzliche Minimum auf bis zu 30 Prozent erhöhen – der Gemeinderat Wiliberg schlägt allerdings vor, den Satz bei 20 Prozent zu belassen. Fällig wird die Abgabe nicht sofort, sondern bei Verkauf des Grundstückes oder wenn eine Baubewilligung erteilt wird.
Die Kreditbegehren betreffen das Vorprojekt für den Bau einer Mega-Abwasserreinigungsanlage in Aarau (wir berichteten), den Ersatz der Regenwasserleitung im Gebiet Berg und den Zusatzkredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Der Anteil von Wiliberg am Vorprojekt für die Abwasserreinigungsanlage beträgt 8736 Franken bei einem Gesamtvolumen von 8,4 Millionen Franken. Für die neue Regenwasserleitung sind 29’000 Franken budgetiert und der Zusatzkredit für die Nutzungsplanung-Gesamtrevision beträgt 70’000 Franken. Dieser wird nötig, weil Arbeiten im Zusammenhang mit der Weilerzone teuerer sind als ursprünglich geplant. Bewilligt hat die Gemeindeversammlung 105’000 Franken. Für die beiden Weiler wird vom Kanton noch ein Dekretsbeirag von mindestens 12’000 Franken erwartet, was den Aufwand für die Gemeinde entsprechend verkleinert.
2735 Franken für Mehraufwände und Ertragsausfälle der Landbesitzer
Ein weiterer Punkt auf der Traktandenliste ist die Entschädigung für die Nutzungsbeschränkung in den Trinkwasserschutzzonen. Dafür budgetiert der Gemeinderat Fr. 2735.95 pro Jahr über die nächsten 25 Jahre. Damit werden die Landbesitzer für Mehraufwände und Ertragsausfälle entschädigt, die aufgrund der Trinkwasserschutzzonen entstehen. Zuletzt entscheiden die Stimmberechtigten über das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von 199‘713 Franken bei gleichbleibendem Steuerfuss von 109 Prozent (wir berichteten).




