
Die Sammeleinsprache fordert ein Logistikverbot
Die heute gültige Ortsplanung der Gemeinde Wikon stammt aus dem Jahr 2005. Aufgrund der veränderten übergeordneten Gesetze wurde sie nun überarbeitet und wird der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Noch sind vier Einsprachen hängig, eine davon ist eine Sammeleinsprache von 30 Personen.
Diese wollen mit ihrer Einsprache eine Änderung in der Arbeitszone IV, die das Gebiet von Planzer, Hunkeler und weiteren Unternehmen umfasst, erreichen. So sollen «publikumsintensive Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen wie Einkaufszentren und Fachmärkte, Kinos, Freizeitparks, güterverkehrsintensive Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Logistikbetriebe nicht zulässig» sein, heisst es in der Abstimmungsbotschaft. Denn ansonsten wären auf den betroffenen Grundstücken «künftig Neubauten mit deutlich verkehrsintensiveren Nutzungen möglich». Diese Änderung widerspreche dem Siedlungsleitbild der Gemeinde sowie übergeordnetem Bundesrecht, so die Einsprechenden. Zudem sei keine genügende Erschliessung vorhanden. Die Einsprechenden weisen darauf hin, dass bereits 2015 die Umzonung des Galliker-Areals in Wikon in eine Zone mit Logistikverbot vom Regierungsrat genehmigt wurde.
Laufende Baugesuche würden gefährdet
Bei den Einsprechenden ist auch das Ehepaar Hauswirth dabei. Auf Anfrage erklärt Jurist Andreas Hauswirth, die Sammeleinsprache richte sich nicht konkret gegen Planzer und sein geplantes Logistikzentrum. «Wir möchten grundsätzlich keine Logistik oder keinen Mehrverkehr in diesem Gebiet.» Das würde alle Unternehmen in dieser Arbeitszone betreffen. Auch bei der Hunkeler AG, wo 200 Arbeitsplätze nach Zofingen zu Müller Martini verlagert werden. Bei einer neuen Nutzung wäre somit auch dort keine Logistik möglich. «Insgesamt sind die Strassen in diesem Gebiet zu wenig breit und der Weg für Schulkinder gefährlich. Deswegen soll dies verhindert werden.»
Der Gemeinderat beantragt, die Einsprache abzuweisen. Er habe bereits vor der Einspracheverhandlung beim Kanton abgeklärt, ob die Arbeitszone IV – mit Ausnahme des Areals Planzer – gestrichen oder in eine Arbeitszone III umgewandelt werden könnte. Der Kanton habe dies mit Verweis auf den Entwicklungsschwerpunkt Reiden/Wikon im kantonalen Richtplan abgelehnt. Daher sei klar, dass ein Ausschluss der Logistiknutzung nicht genehmigungsfähig wäre. «Die Einsprechenden verlangen einen vollständigen Verzicht auf Logistik in der ganzen Arbeitszone. Dies ist problematisch, da dadurch laufende Baugesuche, wie beispielsweise von Planzer, in ihrer Rechtssicherheit gefährdet würden», schreibt der Gemeinderat. Zudem verfolge er das Ziel, dass sich in Wikon vor allem wertschöpfungsintensive Betriebe ansiedeln.
Die Abstimmung über die Ortsplanung wäre eigentlich bereits Ende Oktober geplant gewesen. Doch aufgrund zweier Stimmrechtsbeschwerden wurde sie vertagt. Es wurde kritisiert, es sei nicht eindeutig, ob bei einer Gutheissung der Sammeleinsprache gleich die ganze Ortsplanung abgelehnt würde. Nun hat der Gemeinderat die Botschaft überarbeitet und präzisiert. Gemeindepräsident André Wyss (SVP) erklärt auf Anfrage: «Das Abstimmungsprozedere wurde so angepasst, dass zwei Hauptfragen und eine Stichfrage vorgelegt werden. Dadurch ist für jeden möglichen Ausgang klar definiert, wie das Verfahren weitergeht.»
Morgen Dienstag, 18. November, um 20 Uhr gibt es eine Infoveranstaltung in der Mehrzweckhalle Wikon.
So wird abgestimmt
Bei der Abstimmung kann die Bevölkerung entscheiden, ob sie die Ortsplanung annehmen und gleichzeitig die vier Einsprachen abweisen will, oder ob sie der Ortsplanung zustimmen sowie auch die Sammeleinsprache annehmen will. In diesem Fall würde der Gemeinderat die Ortsplanung dem Regierungsrat vorlegen und eine separate, nachgelagerte Ergänzung einleiten. Warum diese Art von Abstimmung? «Üblicherweise wird eine Gesamtrevision der Ortsplanung in einer einzigen Abstimmungsfrage behandelt, in der auch über die Einsprachen entschieden wird. In Wikon beschäftigt das Thema Logistik die Bevölkerung jedoch seit mehreren Jahren besonders stark», sagt André Wyss. Der Gemeinderat wollte diesem Anliegen Raum geben und ermöglichen, über die Sammeleinsprache separat zu entscheiden. Um die anderen drei Einsprachen von Telekom-Anbietern, den SBB und von Privaten gutzuheissen, müsste somit die Ortsplanung abgelehnt werden. Warum können über diese nicht einzeln befunden werden? «Aus verfahrensrechtlichen Gründen und gestützt auf das Stimmrechtsgesetz können nicht mehr als zwei Varianten als Abstimmungsfragen vorgelegt werden», begründet Wyss den Entscheid.




