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Diese Waffen sollten Sie im Kanton Luzern nicht an Fasnachtsanlässe mitnehmen

An den Fasnachtsanlässen im Kanton Luzern werden immer wieder Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen festgestellt. Die Polizei empfiehlt, keine solchen Waffen an die Fasnacht mitzunehmen. Solche Waffen zu tragen, ist verboten und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Die rüüdigen Tage rücken näher und im ganzen Kanton Luzern ist die Vorfasnacht bereits im Gang. Immer wieder wird festgestellt, dass verkleidete Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz allerdings als Waffen. Das Tragen davon ist in der Öffentlichkeit verboten. Dies gilt auch während der Fasnacht. Erlaubt sind Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind.

Spielzeugwaffen, die klar als solche erkennbar sind, dürfen an die Fasnacht mitgenommen werden.



Stellt die Luzerner Polizei im Rahmen ihrer Einsätze an der Fasnacht Widerhandlungen gegen das Waffengesetz fest, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen.

Sind Sie unsicher, ob die Waffe zum geplanten Kostüm genutzt werden darf? Die Luzerner Polizei hilft gerne weiter.