
Mehr ambulante Behandlungen – welche Auswirkungen hat das auf die Regionalspitäler?
Eine knappe Mehrheit der Stimmbevölkerung sagte am 24. November 2024 Ja zur Gesundheits-Einheitsfinanzierung (Efas). Im Aargau waren es sogar über 60 Prozent. Künftig sollen alle Leistungen des Gesundheitswesens gleich finanziert werden, unabhängig davon, wer sie wo erbringt. Das soll die Attraktivität ambulanter Behandlungen steigern und Fehlanreize beseitigen.
Für die Regionalspitäler seien «einschneidende Änderungen absehbar», die vorausschauend beobachtet werden müssten, finden mehrere Grossratsmitglieder aus dem Aargau. Severin Lüscher (Grüne) und Ratskolleginnen und -kollegen von Grünen, GLP und Mitte sorgen sich um deren Zukunft – und versuchen mittels Vorstoss die Pläne der Regierung zu ergründen.
Laut der kantonalen Gesundheitsstrategie erbringen Regionalspitalzentren in der Grundversorgung ein breites, interdisziplinäres stationäres und ambulantes Angebot. Sie sollen die Zentrumsspitäler entlasten und eine wohnortnahe Grundversorgung ermöglichen.
Regionalspitäler müssen sich wegen Efas anpassen
Mit Efas könnte der Druck auf die Regionalspitäler steigen. Viele kämpfen schon heute mit finanziellen Problemen. Vom Regierungsrat wollen die Interpellanten wissen, was er konkret unter Grundversorgung versteht und wie sich die Regionalspitäler in dieser positionieren. «Zu vermuten ist, dass der Ausfall eines Regionalspitals sich auch auf das regionale Angebot im praxisambulanten und weiteren Versorgungsbereichen negativ auswirken könnte», heisst es im Vorstoss.
Die Grossräte wollen vom Regierungsrat erfahren, ob er ihre Einschätzung teilt, dass die Regionalspitäler im Zuge der Umsetzung der Efas-Reform auch im Kanton Aargau «einem beschleunigten Transformationsprozess hin zu mehr ambulanten Leistungen» unterworfen sein werden. Die Regierung muss sich nun dazu äussern, wie dieser ablaufen und finanziert werden soll.
Severin Lüscher und die anderen Interpellanten anerkennen, dass viele stationär erbrachte Leistungen dank medizinischem Fortschritt «ebenso gut und kostengünstiger» ambulant durchgeführt werden könnten. Momentan ist es so, dass es für die Leistungserbringer aus finanzieller Sicht oft attraktiver ist, Personen stationär zu behandeln, auch wenn das nicht zwingend notwendig wäre.
Beschränkt sich der Kanton auf die Zentrumsspitäler?
Die Grossratsmitglieder interessiert zudem, ob die Regierung weiterhin auf eine dezentrale Versorgung setzt oder – sollte ein Regionalspital wegbrechen – «den Dingen einfach ihren Lauf lassen» und sich auf die Zentrumsspitäler beschränkt.

Bild: zvg
Während der Kanton Aargau vor zwei Jahren in einer Notfallübung sein grösstes Spital mit 240 Millionen Franken gerettet habe, würden die Regionalspitäler bisher ihrem Schicksal beziehungsweise «dem Markt» überlassen, monieren Lüscher und seine Unterstützer. Andere Kantone wie Bern oder Graubünden hingegen engagierten sich mit eigenen Mitteln.
Der Regierungsrat muss in seiner Antwort auch aufzeigen, wie er im Rahmen seiner heutigen Kompetenzen intervenieren könnte, wenn die Grundversorgung durch und rund um ein Regionalspitalzentrum offenkundig gefährdet ist. Und er muss sich dazu äussern, ob es allenfalls gesetzgeberische Massnahmen braucht.