Sieg für die AKW-Freunde: Der Bundesrat plant den Ausstieg vom Ausstieg – so begründet Albert Rösti die Kehrtwende
Einmal ist Albert Rösti schon im Bundesrat mit seinen Plänen aufgelaufen. Am Mittwoch hat es nun geklappt. Der Energieminister hat eine Mehrheit gefunden. Und der Beschluss hat es in sich. Die Landesregierung vollzieht eine Kehrtwende in der Energiepolitik: Der Bau neuer AKW soll nicht mehr tabu sein.
Entschieden hat der Bundesrat das im Rahmen der Beratungen über die Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Besser bekannt ist das Volksbegehren unter dem Namen Atominitiative. Es verlangt, dass der Bund jederzeit die Stromversorgung der Schweiz «umwelt- und klimaschonend» zu gewährleisten habe. Dafür seien «alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung» zulässig.
Auch wenn Atomkraft dabei mit keinem Wort erwähnt wird, ist die Absicht der Initianten klar: Sie möchten, dass in der Schweiz wieder neue Kernkraftwerke gebaut werden dürfen. Das ist pikant: Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 beschloss der Bundesrat innert zehn Wochen, aus der Atomenergie auszusteigen. Das Volk bestätigte den Entscheid 2017 an der Urne.
Gegenvorschlag wird bis Ende Jahr ausgearbeitet
Damit stösst der Bundesrat einen historischen Entscheid um. Er begründet seine Kehrtwende mit dem wachsenden Strombedarf und der Energiewende. Es sei offen, ob der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch genug erfolgen werde, um die wegfallende Kapazitäten bei der Stilllegung der heutigen AKW rechtzeitig decken zu können. «Im Sinne einer verantwortungsvollen Planung der Stromversorgungssicherheit strebt der Bundesrat deshalb nach Technologieoffenheit», argumentiert er.
Der Initiative möchte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen, um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten – mit «klimaschonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom». Bis Ende Jahr soll ein Entwurf für eine Anpassung des Kernenergiegesetzes vorliegen und bis Ende März 2025 in der Vernehmlassung sein. Danach wird das Parlament über die Initiative und den Gegenvorschlag beraten.
Die Initiative lehnt der Bundesrat dagegen ab. Für eine Aufhebung des AKW-Neubauverbots sei keine Verfassungsänderung notwendig. Auch könnte die Initiative den allfälligen Betrieb von Reservekraftwerken mit Gas während Strommangellagen in Frage stellen und würde neue Unsicherheiten bei der Stromversorgung schaffen.