
Über eine Million Franken ergaunert – jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Betrüger aus Polen
Gemäss Anklageschrift war der Beschuldigte über mehrere Jahre Mitglied einer international operierenden Gruppierung, die sich darauf spezialisiert hatte, vor allem ältere Menschen zu betrügen. Die Gruppe setzte dabei gemäss Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft auf die sogenannte «Enkeltrick»-Masche.
Die Angerufenen wurden dazu veranlasst, grössere Geldbeträge oder Wertgegenstände zu übergeben – in der falschen Annahme, einem Familienmitglied in einer Notlage zu helfen. Die Betrüger gingen systematisch vor. Sie suchten gezielt nach alt klingenden Namen im Telefonverzeichnis.
Die Kommunikation wurde durch professionell geschulte Anrufer («Keiler») geführt, während sogenannte «Logistiker» und «Abholer» die Abwicklung der Geld- und Wertgegenstandsübergaben übernahmen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Mehr als eine Million Franken ergaunert
Der Beschuldigte soll gemäss Oberstaatsanwaltschaft innerhalb der Täterstruktur verschiedene Rollen eingenommen haben: «Einerseits führte er selbst wiederholt Gespräche mit potenziellen Geschädigten. Andererseits koordinierte er als Zwischenkeiler die Übergaben und unterstützte andere Gruppierungsmitglieder organisatorisch.»
Die Betrugstaten wurden vorwiegend von Polen aus geplant und gesteuert. Zwischen März 2012 und Juli 2016 kam es in elf Fällen zu einer Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen wie Goldbarren oder Armbanduhren innerhalb der Schweiz. Die Schadenssumme beläuft sich dabei auf insgesamt rund 1’021’670 Franken. In weiteren 21 Fällen blieb es beim Versuch.
Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft
Da der Beschuldigte in Deutschland im Zusammenhang mit ähnlichen Betrugsdelikten zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, konnte das Strafverfahren in der Schweiz zunächst nicht durchgeführt werden.
Nach Verbüssung der deutschen Strafe wurde er im Mai 2025 über das Bundesamt für Justiz an die Schweiz ausgeliefert. Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aargau lautet «gewerbsmässiger Betrug».
Die Staatsanwaltschaft hat die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens und eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten beantragt. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Aarau hängig. Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung für die in der Schweiz begangenen Delikte. (fan)