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Er hat eine Hotelangestellte sexuell belästigt: Tessiner Tourist in Malta verurteilt

Im Schnellverfahren hat die maltesische Justiz einen Schweizer zu zwei Jahren auf Bewährung. Er hat in einem Luxushotel eine Putzfrau sexuell belästigt - und danach behauptet, er sei ein bekannter Politiker.

Die Tat hat sich am vergangenen Wochenende in einem Fünfsternehotel in St. Julians, einem beliebten Ferienort in Malta, ereignet. Ein Schweizer hat sich vor einer Putzfrau des Hotels Corinthia entblösst und sie gegen ihren Willen geküsst.Das berichtete die «Times of Malta».

Bei dem Täter handelt es sich um einen Mann aus dem Kanton Tessin, wie nun bekannt wird. Gemäss dem«Corriere del Ticino»hat der 59-Jährige als Mitglied der Mitte-Partei 2024 für den Gemeinderat von Ascona kandidiert. Dies deckt sich mit Informationen, die CH Media vorliegen. Der Mann hat derzeit kein politisches Amt inne und ist im Automobilhandel tätig.

Der Schweizer gab die Tat zu

Der Mann ist geständig und bereits in einem Schnellverfahren wegen sexueller Belästigung und Tätlichkeiten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. CH Media liegt das Urteil des maltesischen Strafgerichts vor.

Demnach befand sich der Mann als Tourist in Malta – zusammen mit seiner Familie. Weil er keine Vorstrafen habe und das Land in Kürze verlassen wolle, halte das Gericht eine Freiheitsstrafe für nicht angemessen, ist den Gerichtsdokumenten zu entnehmen. Dennoch sei die Tat schwerwiegend.

Er wollte sie an der Flucht hindern

Wie die «Times of Malta» gestützt auf Aussagen der zuständigen Polizisten vor Gericht schreibt, war der Mann erst am Samstag angereist. Am Morgen darauf, zwischen 10 und 11 Uhr, is es in seinem Hotelzimmer zur Tat gekommen. Er war offenbar im Raum, als eine Hotelangestellte am Sonntagmorgen sein Zimmer reinigte, und liess sich von ihr einen Kaffee bringen.

Später habe sich die Frau im Zimmer gegenüber an die Arbeit gemacht. Er sei ihr gefolgt und habe nach einer Flasche Wasser gefragt. Als sie daraufhin zu ihm ins Zimmer trat, sei er nackt vor ihr gestanden. Er habe die Tür blockiert, um ihre Flucht zu verhindern, nach ihren Händen gegriffen und begonnen, sie zu küssen, heisst es im Urteil.

Dem Opfer sei es gelungen, zu entkommen, und sie habe den Vorfall der Hotelleitung gemeldet, die daraufhin die Polizei alarmierte.

Der Anwalt des Schweizers hat vor Gericht verlangt, dass die Identität seines Mandanten nicht öffentlich gemacht wird. Die Begründung: Beim Mann handle es sich um eine «politisch exponierte Person» aus der Schweiz, für deren Karriere der Vorfall ernsthafte Konsequenzen haben könnte. Angesichts der tatsächlichen politischen und beruflichen Karriere des Mannes ein frecher Bluff – der aber offensichtlich funktioniert hat.