Sie sind hier: Home > Familie > Alle Aargauer Parteien fordern höhere Kinderzulagen – ausser der SVP

Alle Aargauer Parteien fordern höhere Kinderzulagen – ausser der SVP

Bisher erhalten Aargauer Familien nur die vom Bund vorgeschriebenen Mindestbeiträge. Nun möchte die Regierung die Kinderzulagen um 10 Franken pro Monat erhöhen. Für die SVP ist das zu viel, für die Grünen zu wenig, für die FDP genau richtig. 

Für die meisten Eltern ist Kinderhaben ein grosses Glück. Aber auch das grösste Glück hat seine Schattenseiten: Kinder kosten viel Geld. Zur Unterstützung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen Familienzulagen.

Die Mindestansätze sind im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen verankert. Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter 200 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen. Der Kanton Aargau hat sich bisher an die Mindestansätze gehalten.

Nun schlägt der Regierungsrat vor, die Kinderzulagen um 10 Franken pro Monat zu erhöhen. Auslöser dafür ist ein SP-Vorstoss aus dem Jahr 2021. Im Rahmen der Vernehmlassung konnten sich Parteien und Verbände in den vergangenen Monaten zum Vorschlag äussern. Am 20. Oktober ist die Frist abgelaufen.

FDP unterstützt moderate Erhöhung

Von den etablierten Parteien stellt sich einzig die FDP hinter den Vorschlag der Regierung. Die Freisinnigen werten eine Erhöhung von 10 Franken als «tragbaren Kompromiss», wie es in der Stellungnahme heisst. Weil Familien mit Kindern stark von den gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffen seien, sei eine Erhöhung gerechtfertigt, argumentiert die FDP. Andererseits sei man sich bewusst, dass durch höhere Familienzulagen eine finanzielle Mehrbelastung für die Aargauer Wirtschaft entstehe.

Auch der Aargauische Gewerbeverband (AGV) begrüsst eine moderate Erhöhung der Kinderzulagen, allerdings unter einer Bedingung: «Um die Standortattraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort zu erhalten, fordert der AGV als Kompensation für die höheren Kosten für die Unternehmen eine zusätzliche Senkung der Vermögens- und Einkommenssteuern im Rahmen der aktuellen Steuergesetzrevision.»

Grüne fordern massiv mehr Geld

Auf linker Seite stösst der Vorschlag des Regierungsrats auf Unverständnis: Es grenze an «Verhältnisblödsinn», die Gesetzgebungsmühlen in Gang zu setzen, um die Familienzulagen um 10 Franken pro Kind und Monat zu erhöhen, schreiben die Grünen. Sie plädieren für eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je 75 Franken pro Monat, unterstützen aber auch eine allfällige Kompromisslösung, sprich: eine Erhöhung der Kinderzulage um 20 oder 30 Franken und eine Erhöhung der Ausbildungszulage um 30 Franken.

Für die SP und die politische Mitte geht der Regierungsvorschlag ebenfalls nicht weit genug. Die Sozialdemokraten fordern 30 Franken oder eine Abstufungslösung: 10 Franken für Kinder bis 12 Jahre, danach 50 Franken zusätzlich pro Monat. Die Mitte will die Kinderzulagen um 30 Franken erhöhen, «damit der Kanton Aargau im Durchschnitt der Kantone zu liegen kommt».

Die EVP fordert 50 Franken zusätzlich monatlich. Damit setze der Kanton ein positives Zeichen für die Familien. Und auch für die GLP reichen 10 Franken nicht aus. Grossrat Hampi Budmiger spricht von «Pflästerlipolitik». Familienzulagen seien der einfachste und direkteste Weg, Familien zu unterstützen, sagt er auf Anfrage. Deshalb sei eine Erhöhung von rund 40 Franken monatlich angebracht.

SVP sieht keinen Handlungsbedarf

Die einzige Partei, die sich gegen eine Erhöhung der Familienzulagen stemmt, ist die SVP. Zwar anerkenne sie, dass die Familienzulagen einen Effekt auf das frei verfügbare Einkommen von Familien hätten. «Jedoch ist im heutigen Zeitpunkt keine Anpassung notwendig», schreibt die Volkspartei. Wenn schon, müsse der Bund die Mindestsätze an die Teuerung angleichen.

Laut SVP ist es sowieso der bessere Weg, wenn Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen gezielt unterstützt werden. «Zudem könnte man das frei verfügbare Einkommen der Familien auch erhöhen, in dem man Steuersenkungen vorsieht und sich finanzpolitisch bei den Staatsausgaben zurückhält», heisst es in der Stellungnahme.

Als nächsten Schritt muss der Grosse Rat über die Vorlage befinden. Das geänderte Gesetz soll 2026 in Kraft treten.