
Fassadenschäden an Sporthalle: Bezirksgericht gibt Gemeinde recht
Der Gemeinderat hat gegen den Fassadenerbauer der Sporthalle Neumatt im Januar 2024 Klage betreffend Werkvertragshaftung/Gewährleistungsrechte eingereicht (das ZT berichtete). Der Gemeinderat wirft dem Fassadenbauer mangelhafte und nichterbrachte Leistungen gemäss Werkvertrag vor. Dafür habe der Fassadenbauer eine Behebung der Mängel vorzunehmen oder den Minderwert zu ersetzen.
Gemäss einem Zwischenentscheid vom 3. Juni hat das Bezirksgericht Zofingen nun zu Gunsten der Gemeinde festgestellt, dass die Mängelrüge «rechtsgenüglich und rechtzeitig erfolgte und die Mängelrechte nicht verjährt seien», heisst es in den aktuellen Gemeindenachrichten.
Der Gemeinderat zeigt sich erfreut über diesen Entscheid. Die beklagte Unternehmung hat die Möglichkeit, diesen Entscheid an das Obergericht des Kantons Aargau weiterzuziehen. Wird der Entscheid nicht angefochten, wird das Verfahren hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen (Mängelbeseitigung, Zahlungspflicht Minderwert) fortgesetzt.