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Bernhard Alpstaeg geht gegen Beschlüsse an Generalversammlung vor

Beim FCL-Streit gibt es wieder einmal einen neuen Gerichtsfall. Bernhard Alpstaeg ficht die Beschlüsse der diesjährigen Generalversammlung der FCL Holding AG vor Gericht an.

Einmal mehr gibt es ein neues Kapitel in der Geschichte rund um den FCL Streit. Diesmal im Mittelpunkt? Die Beschlüsse an der diesjährigen Generalversammlung. An der ordentlichen Generalversammlung der FCL Holding AG vom Mittwoch, 20. Dezember, fanden sich die damals Aktionäre im Gasthaus Schützenhaus auf der Luzerner Allmend ein. Bernhard Alpstaeg blieb der GV fern und liess sich vertreten.

Die Vertretung des Swisspor-Patron nahm an der GV das Mandat wahr und stimmte im Sinne Alpstaegs gegen die Wiederwahl des Verwaltungsrats – mit 27 Prozent der Stimmen. Wie die Seite Alpstaeg nun festhält, sei dies weiterhin nicht rechtens und Alpstaeg würden eigentlich 52 Prozent der Aktien zustehen.

Wie dessen Sprecher Sacha Wigdorovits schreibt, sehe sich Alpstaeg deshalb gezwungen, die Beschlüsse der Generalversammlung auf gerichtlichem Wege anzufechten. Dies gelte insbesondere für die Wiederwahl und die Entlastung des vierköpfigen Verwaltungsrates mit den Personen Stefan Wolf, Josef Bieri, Ursula Engelberger-Koller und Laurent Prince.

Aus dem gleichen Grund hatte der 78-jährige Alpstaeg bereits die Beschlüsse der Generalversammlung 2022 der FCL Holding AG angefochten. Der Fall ist vor dem Bezirksgericht Luzern hängig. (sfr)