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Fehler beim Versand: Wahlunterlagen doppelt oder gar nicht erhalten

Beim Versand der Unterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 28. September kam es in Staffelbach zu Unstimmigkeiten.

Vereinzelten Staffelbacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wurden versehentlich kein Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt. Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 745 88 88, Schalter oder Mail gemeindekanzlei@staffelbach.ch) zu melden, sofern sie keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden nach der Meldung per A-Post zugestellt oder können bei der Gemeinde nach Vereinbarung abgeholt werden.

Zudem haben einzelne Stimmberechtigte die Unterlagen für den Abstimmungs- und Wahltermin vom 28. September doppelt erhalten.

Wer zwei Kuverts mit identischen Abstimmungs-/Wahlunterlagen erhalten hat, soll ein Kuvert beziehungsweise dessen Inhalt der Gemeindekanzlei überbringen oder direkt vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist nicht möglich.

Sollte die Stimmabgabe trotzdem doppelt erfolgen, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt. 

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