
Aargauer Regierung kritisiert Sparpläne aus Bern: «Sanierung der Bundesfinanzen einseitig zu Lasten der Kantone»
Mit insgesamt sechzig Einzelmassnahmen will der Bundesrat ab 2027 3 bis 3,5 Milliarden Franken einsparen. Ab 2030 sollen es gemäss den Plänen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter jährlich gar 4,6 Milliarden Franken sein. Das geplante Sparpaket würde auch die Kantone treffen, zum Beispiel bei der Finanzierung von Kitas, bei den Hochschulen, beim Regionalverkehr, beim Finanzausgleich und bei der Integration von Geflüchteten.
Der Aargauer Regierungsrat äussert in seiner Stellungnahme grundsätzlich Verständnis für die schwierige finanzielle Lage des Bundes, sieht aber viele Vorschläge kritisch. 18 der insgesamt 59 Sparmassnahmen lehnt der Regierungsrat teilweise ab, «weil sie einseitig Lasten auf die Kantone verschieben (unter anderem im Bildungs- oder Asylbereich) oder die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz untergraben».
Konkret lehnt der Regierungsrat jene Massnahmen ab, die zu einseitigen Lastenabwälzungen auf die Kantone führen oder den Kanton Aargau in besonderem Mass betreffen. Die abgelehnten achtzehn Massnahmen haben ein Gesamtvolumen von bis zu 2,3 Milliarden Franken jährlich, was rund 60 Prozent des Entlastungspakets entspricht. 40 Prozent der Massnahmen des Bundes im Umfang von 1,3 Milliarden Franken lässt die Regierung stehen.
«Die geplanten Kürzungen führen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Kantone und unter dem Strich zu keiner Verbesserung der öffentlichen Finanzen der Schweiz insgesamt», wird Finanzdirektor Markus Dieth zitiert. So hätte etwa die Kürzung der Globalpauschalen im Asylbereich für den Aargau ab 2028 jährliche Mehrkosten von rund 57 Millionen Franken zur Folge. «Dies wäre eine reine Lastenverschiebung», so Dieth.
Generell bedauert der Regierungsrat den mangelnden Einbezug der Kantone bei der Erarbeitung der Entlastungsmassnahmen. Wie die Konferenz der Kantone, die Finanzdirektor Markus Dieth präsidiert, fordert der Regierungsrat, zunächst das Projekt «Entflechtung 27» umzusetzen. Dabei überprüfen Bund und Kantone ihre Verbundaufgaben, diese Aufteilung müsse vor allfälligen Sparprogrammen geklärt werden.