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«Dieser Missstand ist nicht länger hinzunehmen»: Politiker kritisieren fehlende Regelung für Rettungseinsätze auf Aargauer Gewässern

Wer bei einem Notfall auf dem Fluss oder See zur Rettung ausrückt, ist im Aargau nicht geregelt. Ein solches Gesetz sei längst überfällig, finden eine Grossrätin und zwei Ratskollegen. Ihnen stösst zudem sauer auf, dass nicht alle Rettungskräfte bezahlt werden.

2021 ertrank in Mülligen ein 7-jähriges Mädchen. Der tragische Unfall machte Adrian Obrist bewusst, dass er etwas unternehmen muss. «Ich dachte: Die Feuerwehr und die Polizei sind überfordert – wir hingegen haben trainierte Rettungsschwimmer», sagte der Vizepräsident der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) Sektion Baden-Brugg jüngst dieser Zeitung.

Seit 2023 ist seine Einsatzgruppe Wasserschloss Teil der kantonalen Rettungskette – seit diesem Jahr mit Rettungsboot. Ob sie eingesetzt wird, oder eine andere Rettungsorganisation, beispielsweise die Feuerwehr, entscheidet jeweils die Kantonale Notrufzentrale. Denn die Flussrettung im Aargau ist nicht gesetzlich geregelt.

Dass ein solches Gesetz überfällig ist, monieren Politikerinnen und Politiker seit einiger Zeit. 2022 reichte Mitte-Grossrat Alfons Paul Kaufmann eine Interpellation mit zehn Fragen zum Thema ein, 2024 folgte eine zweite von drei SVP-Grossratsmitgliedern. Jetzt fordern sie den Regierungsrat gemeinsam auf, etwas zu unternehmen.

Boote müssten ohne Verzögerung losfahren können

In ihrer Motion beauftragen Alfons Kaufmann (Mitte), Stephan Müller und Désirée Stutz (beide SVP) den Regierungsrat damit, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Im Aargau soll künftig unter Einbezug der angrenzenden Kantone und Länder eine flächendeckende Flussrettung gewährleistet sein.

Und: Private Personen und Institutionen, die bei Rettungen im Einsatz stehen, sollen für ihre Dienste entschädigt werden. Die eingangs erwähnte Rettungs- und Einsatzgruppe der SLRG Sektion Baden-Brugg wird beispielsweise für ihre Einsätze nicht bezahlt. Sie finanziert sich über Mitgliederbeiträge, Spenden und die Einnahmen ihrer Kursangebote.

Mitte-Grossrat Alfons Kaufmann reichte bereits 2022 eine Interpellation zum Thema Flussrettung im Aargau beim Regierungsrat ein.
Bild: Alex Spichale <br/>(9.3.2022)

Eine weitere Forderung der Motion: Bei jeder Meldung über einen Personennotfall im Wasser müssen «zwingend und ohne Verzögerung» Einsatzkräfte aufgeboten werden, die über ein eingewässertes Rettungsboot verfügen. Hier verweisen sie auf die Organisation des Rheinrettungsdienstes im Rheinabschnitt Kraftwerk Augst/Kaiseraugst bis alte Brücke Rheinfelden.

Sie akzeptieren Begründung der Regierung nicht

Die Feuerwehr Rheinfelden hat zwei Boote mit geschultem Personal, die sofort losfahren können. Trotzdem würden oft zuerst deutsche Einsatzkräfte alarmiert, die ihr Boot erst einwässern müssen, heisst es im Vorstoss. Im Juni 2024 sei deshalb eine Person verstorben. Am 19. Juni dieses Jahres habe man für eine Rettung auf dem Rhein ebenfalls zuerst nur die Rettungskräfte des Nachbarlandes alarmiert.

Die Person in Not wurde schliesslich in letzter Sekunde gerettet – von der heimischen Feuerwehr Rheinfelden. Dabei habe der Regierungsrat auf die Interpellation von 2022 geantwortet, dass immer die Rettungsorganisationen aus Deutschland und der Schweiz aufgeboten werden und die Zusammenarbeit ausgezeichnet laufe, betonen die Schreibenden.

«Ebenfalls schickt die Einsatzzentrale oftmals zuerst eine Polizeipatrouille zur Verifizierung der Meldung vor Ort. Trifft die Patrouille dann auf eine Person in Wassernot an, muss das Boot angefordert werden.» So würden wertvolle Minuten vergehen, die über Leben oder Tod entscheiden. «Aus Sicht der Motionäre funktioniert das aktuelle Alarmierungskonzept entgegen anders lautenden Beteuerungen des Regierungsrates nicht. Dieser Missstand ist nicht länger hinzunehmen», betonen diese.

Jährlich ertrinken in der Schweiz rund 50 Personen

Die Motionäre akzeptieren auch die Antwort des Regierungsrats auf die Interpellation von 2024 nicht, wonach private Rettungsleistungen mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütet werden können. Kaufmann, Müller und Stutz sind der Meinung, dass die Wasserrettung Sache des Kantons ist und dieser private Leistungen angemessen entschädigen müsse.

Sie halten fest, dass nicht nur im Fricktal Personen in Not geraten, und verweisen auf die Anzahl jährlicher Todesfälle durch Ertrinken in der Schweiz. Obwohl diese seit den 1970er-Jahren stark zurückgegangen sind, ertrinken hierzulande immer noch rund 50 Personen pro Jahr. Im Aargau waren es laut der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft zwischen 2012 und 2024 insgesamt 29 Menschen.