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Diese Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Waffen gelten beim Militär

Am Dienstagmorgen ist es auf dem Militärareal in Bremgarten zu einer tödlichen Schussabgabe gekommen. Die Umstände, die zu dem Unglück führten, werden derzeit abgeklärt. Klar ist: Beim Umgang mit Waffen gibt es eindeutige Vorgaben, die eigentlich dafür sorgen sollen, dass so etwas nicht passiert.

Wie lauten die vier Sicherheitsgrundregeln?

Das Anwenden der Sicherheitsgrundregeln wird von allen waffentragenden Armeeangehörigen vorausgesetzt und ist deren Pflicht. Zu finden sind diese im Reglement 53.096 5,6 mm Sturmgewehr und Reglement 59.005 d Selbst-und Kameradenhilfe der Schweizer Armee. Diese müssen dauernd wiederholt und angewendet werden. Sie lauten folgendermassen:

Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten:nEs gibt keine Ausnahmen. Der Umgang mit Waffen ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen. Die Unfälle ereignen sich meistens mit vermeintlich ungeladenen Waffen.

Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will:nDie meisten Schiessunfälle ereignen sich wegen der Nichteinhaltung dieser Regel. Wenn jemand diese Bestimmung verletzt und darauf aufmerksam gemacht wird, so antworten Armeeangehörige häufig: «Meine Waffe ist ja nicht geladen!» Ob geladen oder nicht: Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten (siehe Regel eins). Deshalb darf die Waffe nie auf etwas gerichtet werden, was man nicht treffen will.

Solang die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels zu halten:nDer Zielvorgang benötigt mehr Zeit, als nur mit dem Zeigefinger an den Abzug zu gelangen. Die Schützin oder der Schütze verliert also keine Zeit und gewinnt dafür an Sicherheit.

Seines Zieles sicher sein:nVor dem Schiessen ist das Ziel immer zu identifizieren. Die Schützin oder der Schütze muss sich über die Konsequenzen bei Querschlägern, Fehlschüssen und beim Durchschlagen des Zieles im Klaren sein. Er oder sie ist für den abgegebenen Schuss verantwortlich.

Was passiert nach einer Schiessübung?

Am Ende einer Schiessausbildung führt der Schiessausbilder eine Entladekontrolle durch. Dazu kann auch ein anderer Offizier oder Unteroffizier bestimmt werden. Auf dessen Befehl halten die Schützinnen oder Schützen die Waffe mit der Auswurföffnung nach oben. Der Verschluss ist dabei hinten festgemacht. Die vorgesetzte Person kontrolliert, dass sich keine Patrone im Patronenlager befindet, die Magazine leer sind und die Waffe gesichert ist. Ist das bei sämtlichen Armeeangehörigen der Fall, wird der Verschluss auf Befehl der Vorgesetzten mit der Hand nach vorne begleitet.

Im Anschluss entsichern alle ihre Waffe, richten sie in eine sichere Richtung und betätigen den Abzug. Im letzten Schritt macht die vorgesetzte Person auf den Munitionsbefehl aufmerksam. Volle oder angebrauchte Magazine müssen vor der Entladekontrolle zum entleert oder im Munitionspark deponiert werden. Sämtliche beteiligte Personen haben bei der Entladekontrolle keine Munition mehr bei sich.

Darf mit der Waffe auf andere gezielt werden?

Wenn es aus ausbildungstechnischen Gründen notwendig ist, die Waffe auf Personen zu richten, darf die Waffe nur ohne Munition (neutralisiert) auf Personen gerichtet werden. Dafür führt einer der Vorgesetzten eine Entladekontrolle durch. Wenn diese erfolgreich verläuft und die Armeeangehörigen ihre Waffe in den Ursprungszustand gebracht haben, «versiegelt» ein Offizier oder Unteroffizier die Waffe mit einem weissen Klebeband über den Verschluss und Magazin.

Jede Schützin oder jeder Schütze ist für den Einsatz der persönlichen Waffe verantwortlich.
Symbolbild: Sandra Ardizzone

Zusätzlich darf auf andere gezielt werden bei Übungen mit Lasersimulationsausrüstung, wenn auf dem Lauf der Waffe ein spezieller Pfropfen montiert wurde. In solchen Szenarien kommt bloss Markiermunition zum Einsatz, die kein Projektil hat. Die beiden Munitionsarten dürfen im Übrigen nicht vermischt werden. Ansonsten ist das Zielen auf Menschen strengstens untersagt.

Wer ist für den Umgang mit der persönlichen Waffe verantwortlich?

Jede Schützin oder jeder Schütze ist für den Einsatz ihrer persönlichen Waffe verantwortlich. Sie oder er ist dazu verpflichtet, das Feuer auch entgegen anders lautendem Befehl sofort einzustellen, wenn es durch eine Schussabgabe zu Gefährdung von Menschen, Tieren oder Beschädigung von Material kommen kann.

Werden Armeeangehörige geschult, um verletzten Kameraden zu helfen?

Medizin und Sanität gehören zu den Grundausbildungsinhalten in jeder Rekrutenschule. Die Rekruten lernen dort, wie Verletzungen beispielsweise mit Druckverbänden, Tourniquet (Abbindesystem zur Blutstillung stark blutender Extremitätswunden) oder anderen Hilfsmitteln zu behandeln sind. Zur Ausbildung gehört des Weiteren das systematische Vorgehen beim Auffinden einer verletzten Person.

Hinzu kommen Ausbildungsinhalte wie Bergen, Lagern, Nothilfe, Herzdruckmassage und Defibrillieren. Das Wissen und die Fähigkeiten in diesen Bereichen werden während der Rekrutenschule regelmässig trainiert und gefestigt. Sämtliche Armeeangehörige erhalten einen sogenannten Notfallzettel. Darauf steht der Rettungsablauf, sowie die wichtigsten Telefonnummern, um in gefährlichen Situationen Hilfe holen zu können.