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Nach Widerstand gegen Feuerwerksknallerei in Freienwil: «Ausdehnung des Verbots ändert an Realität nicht viel»

Die Petition gegen lautes Feuerwerk in Freienwil wird mit 92 Unterschriften unterstützt. Jetzt äussert sich Ammann Othmar Suter zu den Forderungen.

Seit Anfang Juliist in Baden ein Verbot für lärmerzeugendes Feuerwerk in Kraft.Auch Gebenstorf, Ennetbaden und Würenlingen – ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Stadtpolizei Baden – haben die neue Regelung übernommen. Anders fünf weitere Vertragsgemeinden: Birmenstorf, Ehrendingen, Ober- und Untersiggenthal sowie Freienwil machen nicht mit.

Das führte zur Lancierung von diversen Petitionen. So auch in Freienwil. Insgesamt 92 Personen verlangen vom Gemeinderat, dass das Polizeireglement an jenes von Baden angepasst wird, um das Abbrennen von lautem Feuerwerk ganzjährig zu unterbinden. Öffentliche Feuerwerk-Anlässe sowie Kleinfeuerwerke wie Vulkane könnten vom Verbot ausgenommen werden, heisst es in der Petition.

Wie auch in den anderen Bittschriften geht es in Freienwil um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Auf die Abstimmung zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» wolle man nicht warten. Bis zur Einführung würden noch Jahre mit Krach, Luftverschmutzung, geplagten Menschen und panischen Tieren vergehen, schreiben die Petitionärinnen und Petitionäre.

Gemeindeammann Othmar Suter findet ein Vorpreschen einzelner Gemeinden in Sachen Feuerwerks-Verbot nicht sinnvoll.
Bild: Sandra Ardizzone

Nun äussert sich Gemeindeammann Othmar Suter (parteilos) zur Forderung. «Die Ausdehnung des Verbots von lautem Feuerwerk auf die beiden Feiertage 1. August und 31. Dezember ändert an der Realität nichts oder nicht viel», schreibt er in der Antwort zur erfolgreich zustande gekommenen Petition. Der Gemeinderat habe zwar Verständnis für die genannten Anliegen. Trotzdem habe man den Passus für das grundsätzliche Verbot von lautem Feuerwerk in der Teilrevision des Polizeireglements nicht übernommen.

Verbot sei schwierig durchzusetzen

Suter betont, dass nach wie vor nur am 1. August und am 31. Dezember Feuerwerk abgebrannt werden darf. Für alle anderen Tage müsse eine Bewilligung des Gemeinderats eingeholt werden. Das Problem: «Diese Bestimmung wird vielfach nicht eingehalten.» Das Verbot sei insbesondere vor und nach dem Nationalfeiertag sowie vor und nach Silvester schwierig durchzusetzen.

Begrüsst wird vom Freienwiler Gemeinderat jedoch die laufend geführte Diskussion zum Thema. Damit könne das Bewusstsein geschärft werden und ein langsames Umdenken stattfinden. «Ein Umdenken einer Mehrheit der Bevölkerung bringt mehr als neue Verbote», schreibt Suter. Er verweist auf die künftige nationale Abstimmung. «In absehbarer Zeit soll diese Frage geklärt werden. Ein Vorpreschen einzelner Gemeinden ist daher nicht sinnvoll.»