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Zürcher SVP-Politiker gewinnt vor Gericht – doch der Richter wirft der Partei Rassendiskriminierung vor

Eine Medienmitteilung der SVP Zürich verstosse in Teilen gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm, urteilt das Bezirksgericht Uster. Warum der ehemalige Parteipräsident trotzdem freigesprochen wird.

«Ich bin kein Rassist», beteuerte der Zürcher Politiker Patrick Walder vergangene Woche vor Gericht. Der Kantonsrat und ehemalige Präsident der SVP des Kantons musste sich wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

Nun hat Walder vor Gericht einen Sieg errungen. Das Bezirksgericht Uster spricht ihn vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Wobei der Richter zu Beginn der Urteilsverkündung betonte, dass es nicht beurteilt habe, ob Walder ein Rassist sei oder nicht.

Walder hat sich wegen einer Medienmitteilung der Partei aus dem Jahr 2019 vor dem Einzelrichter verantworten müssen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat die Zürcher SVP Eritreer darin pauschal als Gewalttäter verunglimpft und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt. Als Präsident sei Walder für den Inhalt verantwortlich. Das geforderte Strafmass: eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Walder trägt nicht die Verantwortung

Das Gericht kommt zu einem anderen Schluss. Es teilt zwar die Einschätzung, dass die Medienmitteilung gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Eritreer würden im Communiqué pauschal herabgesetzt. Mit den Formulierungen werde «ein feindseliges, diskriminierendes Klima geschaffen beziehungsweise unterstützt und der Gedanke gefördert, dass aus Eritrea stammende Personen unerwünscht sind», so der Richter.

Doch kann Walder für diesen Inhalt verantwortlich gemacht werden?

Der Richter befindet: Nein. Walder hatte sich in der Verhandlung nicht mehr erinnern können, ob er die Medienmitteilung vor der Veröffentlichung gesehen und abgesegnet hatte – er war zu diesem Zeitpunkt in den Ferien.

In einer früheren schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft habe er die Verantwortung dafür übernommen, hatten die Anwälte der Privatklägerinnen und Privatkläger argumentiert. Dabei handelt es sich um den Eritreischen Medienbund sowie zwei Privatpersonen mit eritreischen Wurzeln. Das Gericht hält nun aber fest, dass das E-Mail nicht berücksichtigt werden dürfe, da Walder damals nicht auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden war.

«Wir wollten nie jemanden beleidigen oder diskriminieren»

Angesichts des Freispruchs lehnt das Gericht die Forderung des Eritreischen Medienbunds ab, dass sich Walder öffentlich entschuldigen muss. Auch erhalten die Kläger keine Entschädigung für die Anwaltskosten. Walder wird dagegen eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zugesprochen.

Aktivistinnen und Aktivisten demonstrierten am ersten Prozesstag vor dem Gericht. Auch bei der Urteilsverkündung waren sie vor Ort.
Bild: Til Buergy / Keystone

Er sei erleichtert über den Ausgang des Verfahrens, sagt der SVP-Politiker. Als damaliger Parteipräsident übernehme er politische Verantwortung, jedoch nicht die juristische. Im Wahlkampf, in dem man sich damals befand, habe er nicht alle Verlautbarungen der Partei vor der Veröffentlichung anschauen können.

Die Beurteilung des Gerichts, dass die Medienmitteilung in Teilen rassistisch ist, könne er nicht nachvollziehen. «Wir wollten nie jemanden beleidigen oder diskriminieren», sagt er.

Der Eritreische Medienbund nimmt das Urteil trotz Niederlage ebenfalls mit Genugtuung zur Kenntnis. Damit sende das Gericht «ein unmissverständliches Signal an die SVP». «Mit rassistischer Hetze darf keine Politik gemacht werden. Ich bin froh, hat das Gericht das heute so festgestellt», sagt Klägerin Samira Abebe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Eritreische Medienbund prüft einen möglichen Weiterzug an das Zürcher Obergericht.