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Freundin von IS-Opfer geht leer aus

Für Genugtuung war die Partnerschaft nicht stabil genug, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Ihr Freund wurde 2020 in einem Kebab-Laden in Morges erstochen. Der Täter ist ein Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ihn 2023 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Auch eine stationäre therapeutische Massnahme wurde angeordnet.

Die Freundin des Opfers ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die Richter haben eine Beschwerde der Frau abgewiesen. Die Agentur Keystone-SDA hatte zuerst darüber berichtet. Die Frau hatte vom Eidgenössischen Finanzdepartement eine Genugtuung in der Höhe von 25’000 Franken verlangt. Sie argumentierte, dass der Täter trotz Warnsignalen aus der Haft entlassen worden war, die er wegen versuchter Brandstiftung absitzen musste. Er hatte ein Jahr vor dem Mord versucht, eine Tankstelle anzuzünden. Das Finanzdepartement wies das Gesuch ab, da die Frau nicht als «Angehörige» im rechtlichen Sinn gelte. Die Frau war erst kurz zuvor mit dem Opfer zusammengezogen und konnte auch sonst keine Nachweise erbringen, die eine stabile Partnerschaft belegen würden. Das Bundesverwaltungsgericht stützte nun diese Haltung in seinem Urteil.

Täter anerkannte Forderung

Im Strafprozess erhielt die Frau eine Genugtuung von 25’000 Franken zugesprochen. Der Täter hatte diese Forderung anerkannt. Daher habe das Strafgericht auch gar nicht prüfen müssen, ob die Frau tatsächlich als Angehörige gelten kann. Die Opferhilfe hatte der Frau daraufhin einen Teil ausbezahlt, da nicht zu erwarten sei, dass der verurteilte Mann das Geld innert angemessener Frist bezahlen könne.

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