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Versuchter Einbruch: Mann stellt Bilder von Verdächtigen auf Facebook – keine gute Idee, weil rechtlich bedenklich

In Frick nahm eine Privatperson mit der Kamera drei junge Männer beim Auskundschaften auf. Bei ihm und seinem Nachbarn kam es zu versuchten Einbrüchen. Nun fahndet der Mann im Netz nach den Einbrechern. Er stellte die Aufnahmen der Verdächtigen ins Netz und  bittet um Mithilfe – von solch einem Vorgehen rät die Polizei ab.

«Wichtig: Bitte um Mithilfe» – so, versehen mit drei Polizeisirenen, beginnt der Beitrag eines Mannes aus Frick, der auf Facebook eine private Fahndung initiiert. Drei junge Männer seien «beim Auskundschaften unseres Quartiers mit der Kamera erwischt» worden, schreibt er weiter und fügt die Aufnahmen der besagten Männer – teilweise sind die Gesichter zu erkennen – seinem Beitrag an.

Weiter schreibt er, dass die Männer untereinander kein Deutsch sprechen und sämtliche Videos mit Audioaufzeichnung der Kantonspolizei Aargau übergeben worden seien. Bei ihm und seinem Nachbarn seien Einbruchspuren am Haus entdeckt worden. Zum Schluss heisst es: «Wer kennt diese Männer und kann der Polizei Hinweise liefern? Vielen Dank für eure Mithilfe.» Gefolgt von dem Aufruf, dass der Beitrag doch gerne geteilt werden dürfe.

Polizei rät von diesem Vorgehen ab

Daniel Wächter, Sprecher der Kantonspolizei, rät Personen ab, Aufnahmen von verdächtigen Personen in Facebook oder auf anderen Plattformen zu veröffentlichen. Denn dies könne zu rechtlichen Konsequenzen führen. «Es besteht das Recht am eigenen Bild», sagt Wächter. Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm verwendet werden.

Darüber hinaus können solche Aktionen auch dazu führen, dass Drittpersonen zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden. «Vielleicht steht eine aufgenommene Person ja gar nicht in Zusammenhang mit einer Tat und ist unschuldig», gibt Wächter zu bedenken. Fatal wäre es etwa, wenn Handwerker, die lediglich Aufnahmen einer Liegenschaft für einen Auftrag machten, im Kontext einer privat initiieren Fahndung im Netz landeten. Nicht strafbar hingegen machten sich Personen, die Verdächtige via Notruf 117 bei der Polizei melden.

Suche nach Täterschaft blieb ohne Erfolg

Im Fricker Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich etwa um Handwerker gehandelt haben dürfte, relativ gering. Wie Wächter bestätigt, gab es in zeitlicher Nähe zu den privat gemachten Aufnahmen zwei Einbruchsversuche im Fricker Quartier.

«Es wurden dementsprechende Spuren festgestellt. Die Täter waren aber nicht im Haus. Es wurde nichts gestohlen.» Die Polizei leitete die Suche nach der Täterschaft ein. Diese blieb ohne Erfolg. Trotzdem obliegt es einzig den Strafverfolgungsbehörden, eine Öffentlichkeitsfahndung einzuleiten. Der Mann, der die Fotos der Verdächtigen auf Facebook stellte, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.