
Ganz knappes Ja: Luzernerinnen und Luzerner wollen Grund- und Notfallversorgung ins Gesetz schreiben
Das Luzerner Spitalgesetz wird angepasst: Am Sonntag entschieden das die Luzernerinnen und Luzerner mit 51,72 zu 48,28 Prozent der Stimmen. Die Abstimmung wurde auf dem Land entschieden, in den Wahlkreisen Entlebuch und Willisau lag der Ja-Anteil bei fast 90 respektive 62 Prozent. Im Entlebuch gingen mit fast 39 Prozent auch die meisten Leute an die Urne; über den ganzen Kanton verteilt betrug die Stimmbeteiligung nur 29,44 Prozent.
So wird künftig gesetzlich verankert, dass das Luzerner Kantonsspital (Luks) an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen muss. Dabei wird auch definiert, was darunter zu verstehen ist: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (das ist eine Intensivüberwachungspflege, also etwas zwischen einer Normal- und einer Intensivstation) sowie eine 24/7-Notfallstation. Schon heute sind diese Fachbereiche im Planungsbericht Gesundheitsversorgung sowie in den Leistungsaufträgen ans Luks festgehalten.
Die grösste Veränderung, die das Gesetz mit sich bringt: Wollen Spitalleitung und Regierung vom definierten Mindestleistungsangebot abweichen, geht das nicht mehr so einfach. Die Regierung kann Ausnahmen unter gewissen Bedingungen zwar zulassen – etwa dann, wenn das Spital das Angebot aus betrieblichen Gründen, insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels oder geringer Nachfrage, nicht mit der nötigen Qualität sicherstellen kann – und hat die Entscheidungshoheit, sie muss das Parlament vorgängig aber über die vorgesehenen Änderungen informieren und die Pläne begründen.
Zwei gegen vier Parteien
Für ein Ja zum Spitalgesetz sprachen sich SVP, Mitte, Grüne und SP aus. GLP und FDP waren dagegen. Die grosse Hoffnung der Befürworterinnen und Befürworter: Das revidierte Spitalgesetz soll das verloren gegangene Vertrauen in Spitalleitung und Regierung zurückbringen, Planungssicherheit schaffen und helfen, den Gesundheitsbericht erfolgreich umzusetzen. Das Referendumskomitee, das von der GLP vorangetrieben wurde, wiederum sprach von einem «millionenteuren, starren Gesetz», das dem Luks «jegliche unternehmerische Verantwortung entzieht» und die nötige Flexibilität respektive eine bedarfsgerechte Ausrichtung des Angebots verhindere. Eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit und fehlende Flexibilität kritisierte auch das Luks selbst.
Entstanden ist die Gesetzesrevision im Kantonsrat. Die Vorgeschichte ist lang, kurz zusammengefasst ging es aber darum, dass das Luks vor einigen Jahren das Leistungsangebot in Wolhusen reduzieren wollte, was so nicht im Planungsbericht Gesundheitsversorgung vorgesehen war. Das schürte Ängste und Misstrauen. Die im Mai 2024 beschlossene Gesetzesrevision ist ein Versuch der Politik, die Kontrolle über das Spitalangebot zu behalten. Zur Volksabstimmung kommt es, weil die GLP mithilfe ihrer Jungpartei, den Jungfreisinnigen, einzelnen FDPlern, der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem Info-Forum freies Unternehmertum vergangenen Oktober das Referendum dagegen ergriff. Anfang Jahr kam dieses mit fast 4000 Unterschriften zustande.