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Geld eintreiben: Kanton will bei Corona-Härtefallhilfen weniger streng sein

Nach Kritik passt der Kanton Luzern seine Rückforderungspraxis von Härtefallhilfen an.

Der Kanton Luzern fordert künftig in gewissen Fällen weniger streng Covid-Härtefallgelder zurück. Nach Kritik und auf Basis eines externen Rechtsgutachtens passe er seine Praxis an, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Eine Geschäftsaufgabe oder eine Fusion führten nicht mehr automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung der gewährten Hilfe, hiess es im Communiqué. Eine Praxisänderung gebe es auch bei
Unternehmen, welche Dritten ein unzulässiges inzwischen zurückbezahltes Darlehen gewährt hätten.

Im Kanton Luzern waren wegen der Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft an 1400 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von 265 Millionen Franken ausbezahlt worden. Die Gelder durften nicht für private Gewinne verwendet werden.

Der Kanton Luzern hat im Frühling 2023 mit der Rückforderung von Gewinnen begonnen. Seine Praxis stiess aber auf Kritik, worauf er bei alt Bundesrichter Hansjörg Seiler ein Rechtsgutachten in Auftrag gab. (sda)