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Gemeinderat beantragt fast 1 Million Franken für gesetzlich vorgeschriebene Projekte

In Uerkheim stehen an der Gemeindeversammlung Pflicht-Kredite im Umfang von total 930’000 Franken auf der Traktandenliste: Die fast 30-jährige Bau- und Nutzungsordnung muss revidiert werden und es steht eine Zustandserfassung der Liegenschaftsentwässerung im Rahmen des Generellen Entwässerungsplans an. 

Für die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Uerkheim ist eine Gesamtüberprüfung dringend nötig, denn sie wurde im Jahr 2000 letztmals gesamthaft überarbeitet. In den Jahren 2007 und 2018 gab es verschiedene Teilrevisionen. «Die aktuell gültigen Planungsinstrumente sind somit zwischen 25 und 30 Jahre alt und müssen gemäss Raumplanungsgesetz zwingend und dringend revidiert werden», schreibt der Gemeinderat in den Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 13. Juni.

Die Gesamtrevision soll in fünf Phasen ablaufen. In Phase 1 werden Entwürfe des Räumlichen Entwicklungsleitbildes (REL) und des Kommunalen Gesamtplan Verkehrs (KGV) erarbeitet. Es entstehen ein Freiraumkonzept sowie ein Weilerkonzept für die beiden Weiler Hinterwil und Neudorf. Ebenfalls in diese Phase fallen das Mitwirkungsverfahren und die Vernehmlassung bei Kanton und Region. Phase 2 widmet sich dann den Instrumenten der Nutzungsplanung: Bau- und Nutzungsordnung, Bauzonenplan und Kulturlandplan werden erarbeitet. Für die Phasen 1 und 2 veranschlagt der Gemeinderat eine Dauer von 26 bis 35 Monaten.

BNO-Revision dauert im Optimalfall bis zu fünf Jahre

Phase 3 und 4 beinhaltet die kantonale Vorprüfung, das Mitwirkungsverfahren und die öffentliche Auflage. Phase 5 umfasst dann den Beschluss der Gemeindeversammlung sowie das Genehmigungsverfahren beim Kanton. Für die Phasen 3 bis 5 veranschlagt der Gemeinderat weitere 16 bis 24 Monate. Allerdings beruhten diese Zahlen auf Erfahrungswerten und würden den optimalen Planungsverlauf darstellen, hält der Gemeinderat fest. Für das ganze Verfahren beantragt der Gemeinderat der Versammlung einen Kredit von 380’000 Franken.

550’000 Franken für die Erfassung der Liegenschaftsentwässerung

Einen weiteren Pflicht-Kredit, dieses Mal in der Höhe von 550’000 Franken, beantragt der Gemeinderat für die Zustandserfassung und Ortung der Liegenschaftsentwässerung. Dazu müssen in Uerkheim sämtliche Leitungen und die rund 500 Hausanschlüsse geortet und mit Kanalfernsehen erfasst werden. Dies, sowie die Nachführung des Katasters, werde mindestens zwei bis drei Jahre dauern, schreibt der Gemeinderat. Anschliessend steht die Auswertung der Kanal-TV-Aufnahmen an, um die nötigen Sanierungsvorschläge zu erarbeiten.

Weitere Traktanden der Gemeindeversammlung sind die Genehmigung der Jahresrechnung 2024, die mit einem Defizit von rund 215’600 Franken abschliesst. Ausserdem legt der Gemeinderat die Abrechnung für den Einbau eines Siebrechens im Rückhaltebecken der ARA Uerkheim vor. Den Kredit von 130’000 Franken haben die Stimmberechtigten im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie an der Urne genehmigt. Der Siebrechen wurde dann letztes Jahr eingebaut. Er funktioniere störungsfrei und filtere die groben Schmutzstoffe aus dem Abwasser heraus, schreibt der Gemeinderat. Dies reduziert die Pumpenbelastung und im Endeffekt den Verschleiss der Pumpen. Der Verpflichtungskredit schliesst mit einer Punktlandung: Die Kreditunterschreitung beträgt 300 Franken.

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