
Gemeindestrategie für ein vielfältiges Wikon und Kreditabrechnungen – die Themen der Sommergmeind
Vor gut einem Jahr wählte Wikon seinen Gemeinderat neu. An der Sommergmeind möchte dieser nun seine Gemeindestrategie bis 2035 vorstellen. Darauf basiere auch sein Legislaturprogramm, heisst es in der Einladungsbroschüre zur Versammlung.
Um die Gemeindestrategie zu erarbeiten, befragte der Gemeinderat Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bereiche – etwa der Politik, den Vereinen, dem Gewerbe oder der Bevölkerung. Diese Befragung zeigte Handlungsbedarf besonders bezüglich Raumentwicklung, dem Öffentlichen Verkehr, der Infrastruktur, Zentrumsentwicklung und dem gesellschaftlichen Engagement auf.
Daraus leitete der Gemeinderat seine strategischen Ziele ab. Diese benennen Wikon als «familienfreundliche, vielfältige und naturnahe Gemeinde.» Wikon solle moderat wachsen und die Vernetzung mit anderen Gemeinden suchen. Die Dorfgemeinschaft soll von einem Miteinander der Generationen geprägt und die Gemeinde für Gewerbe attraktiv sein.
Naherholungsräume und intensiveren Busverkehr
Im Legislaturprogramm 2024-28 sind dafür Massnahmen vorgesehen. Eine lautet etwa, dass für die Umsetzung der Ortsplanungsrevision die Bebauung bestehender Baulandreserven vorangetrieben werden soll. Weitere besagen, dass der Gemeinderat den Naherholungsraum unterhalten und die Zusammenarbeit von Spitexorganisationen, sowie den Leistungsausbau in der Fernwärme prüfen will. Zudem will sich die Gemeinde für einen intensiveren Busverkehr einsetzen und Velowege fördern. Eine weitere Massnahme bezieht sich auf die mögliche Schaffung eines Begegnungsortes auf dem Schulhaus-Areal.
Rechnung 2024 schloss erfreulich ab
Als weiteres Traktandum wird die Gemeindeversammlung über die Rechnung 2024 befinden. Diese schloss mit einem Plus von 395’368 Franken ab. Budgetiert war ein Minus von 798’108 Franken. Grund dafür sei einerseits, dass sich Kostenüberschreitungen auf gebundene Bereiche beschränkten, andererseits, dass die Gemeinde ausserordentliche Steuererträge einnahm.
Die Investitionsrechnung schloss mit Ausgaben in Höhe von 887’429 Franken und Einnahmen von 73’576 Franken ab. Budgetiert waren 1’277’415 bzw. 200’000 Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinde liegt für 2024 bei 81.3 und der Selbstfinanzierungsanteil bei 6.8 Prozent.
Gemeinde musste Sonderkredite nicht ausschöpfen
Des Weiteren stehen die Abrechnungen zweier Sonderkredite auf dem Programm: Die der Dorfbachsanierung und des Retentionsbeckens am Heimatweg. Bei beiden Projekten konnte die Gemeinde sparen.
Für die Bachsanierung sprach die Sommergmeind 2023 einen Kredit über 325‘000 Franken. Gekostet hat die Sanierung 181‘952 Franken. Der Kredit ist damit um 143‘047 Franken unterschritten. Grund für die Einsparung sind laut Einladungsbroschüre zur Gemeindeversammlung, unter anderem, dass sowohl die Schacht-, als auch die Kanalsanierungen je ca. 20‘000 Franken günstiger ausfielen als gedacht.
Günstiger fiel auch die Abrechnung für das Retentionsbecken am Heimatweg aus. Für dieses waren 595‘000 Franken vorgesehen. Gekostet hat es 582’785 Franken. Damit ist der Kredit um 12‘214 Franken unterschritten.
Konzessionsvertrag ist überholt
Entscheiden wird die Gmeind auch über einen neuen Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Wikon und der CKW. Der heutige Vertrag stammt aus dem Jahr 2009, der Gemeinderat möchte ihn durch einen neuen ersetzen. Der heutige Konzessionsvertrag regelt, dass die CKW der Gemeinde Wikon eine Gebühr – die Konzessionsabgabe – entrichten muss, um den öffentlichen Grund, etwa Strassen und Wege, zu nutzen. Diese Gebühr bezahlen die Endkunden zusammen mit der Stromrechnung.
Seit 2009 haben sich die rechtlichen Bestimmungen geändert. Die Konzessionsgebühr wird heute anders berechnet als damals. Eine Folge davon ist unter anderem, dass sich die Höhe der Konzessionsgebühr verändern kann, auch wenn die Endkunden nicht mehr Strom beziehen oder die CKW den öffentlichen Grund anders nutzt. Der neue Vertrag sieht vor, die Konzessionsabgabe pro bezogener Kilowattstunde zu berechnen. Der Gemeinderat wird zudem die Gebühr pro Kilowattstunde jährlich festlegen, damit die Einnahmen nicht stark schwanken: Beziehen die Verbraucher viel Strom, sinkt die Gebühr, verbrauchen sie wenig, steigt sie.
Betreuungssubventionen anders berechnen
Eine weitere Anpassung betrifft das Reglement zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Der Gemeinderat empfiehlt, die Berechnung der Subventionen für Familien neu zu regeln. Die heutige Berechnung auf Basis des steuerbaren Einkommens falle nicht immer gerecht aus. Künftig soll die Berechnung auch Kosten, wie etwa Einzahlungen in die zweite und dritte Säule berücksichtigen.